Polizeipräsidium Rosenheim informiert über den richtigen Umgang mit Böllern - Warnung vor Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4
Dieses Jahr ist an Silvester wieder ein Feuerwerk erlaubt und das sogenannte „Böllerverbot“ besteht nur noch an bestimmten Plätzen – wir berichteten zum Beispiel bereits zu Wasserburg. Am heutigen Donnerstag informiert das Polizeipräsidium Rosenheim, welche Gegenstände legal gezündet werden dürfen und welche nicht.
Pyrotechnik der Kategorien 3 und 4 sind oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch sind sie nicht erlaubt.
Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen, pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
Die Polizei warnt:
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist die in der Regel unklare Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware.
Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper.
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, seien hier möglich, so die Polizei weiter.
Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische Landeskriminalamt:
Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper.
Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln.
Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern wie leeren Flaschen im Getränkekasten.
Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut.
Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand.
Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper.
Bezüglich der Böller Kat 3 und 4:
Was ist eigentlich mit dem Cassis-de-Dijon-Urteil, welches in Folge das Grundprinzip des europäischen Binnenmarkts etablierte: „Wenn ein Produkt in einem Land legal hergestellt werden kann, darf es auch in anderen Mitgliedsländern vertrieben werden“?