Staatsstraße 2359 bei Stephanskirchen betroffen - Polizei geht von keinem Fremdverschulden aus

Die entgegenkommende Autofahrerin konnte vor dem herabfallenden Baumstamm ebenfalls nicht mehr rechtzeitig ausweichen und krachte frontal in den Stammbereich. Teile des Gewächses schlugen auch auf dem Dach des Pkw ein. An beiden Fahrzeugen wurden die jeweiligen Frontbereiche und Windschutzscheiben durch den Anstoß am Baum beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 5.000 Euro geschätzt.
Durch den umgefallenen Baumstamm wurde auch ein hölzernes Brückengeländer eingedrückt und stark beschädigt, geschätzte Schadenssumme hier 1.000 Euro. Ob der Baum durch eine Windböe oder weil er morsch war auf die Fahrbahn fiel, muss noch genau ermittelt werden.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist jedoch Fremdverschulden auszuschließen. Das Bild zeigt die beschädigte Brücke mit Teilen des umgestürzten Baums.
Presseinfo Polizei Rosenheim
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