Aus dem Amtsgericht: Straftäter reiste nach Italien – bei Rückkehr wieder verhaftet
Eigentlich hätte er seinen Wohnort nicht verlassen dürfen. Dieser Bewährungsauflage zum Trotz reiste ein 37-jähriger Iraner im Herbst 2022 nach Italien. Bei seiner Rückreise wurde er in Kiefersfelden aufgegriffen und sofort wieder verhaftet. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den mehrfachen Straftäter nun zu weiteren fünf Monaten Gefängnis – diesmal ohne Bewährung.
Im Dezember 2016 wurde seine Abschiebung aus Deutschland in den Iran angeordnet, konnte aber bis heute nicht vollzogen werden: Der Angeklagte wurde wiederholt straffällig und musste mehrere Gefängnisstrafen verbüßen. So wurde er vom Amtsgericht Nürnberg im April 2016 zu zwölf Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt und im Juli 2017 zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen räuberischen Diebstahls. Ein Teil seiner Gefängnisstrafen wurde ihm anschließend zur Bewährung ausgesetzt.
Da er Straftaten wiederholt unter Alkoholeinfluss begangen hatte und da er Kinder sexuell belästigt hatte, hat ihm die Führungsaufsicht untersagt, seinen Wohnort Nürnberg zu verlassen, Kontakt zu Kindern aufzunehmen und Alkohol zu trinken. Dennoch ist er im September 2022 nach Italien gereist. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist er in Kiefersfelden kontrolliert und sofort verhaftet worden.
Vor dem Amtsgericht betonte er, dass er die Weisungen der Führungsaufsicht nur teilweise gekannt habe. Sie seien ihm nicht übersetzt worden, deshalb habe er beispielsweise nicht gewusst, dass er nicht nach Italien reisen dürfe. Seine Bewährungshelferin, die den Angeklagten seit 2016 kennt, führte aus, dass der Angeklagte immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei, weil er sich an Kindern sexuell vergangen habe, gestohlen und auch Unterschlagungen begangen habe. Seine Deutschkenntnisse seien aber immer besser geworden und seit 2018 etwa habe man sich gut mit ihm auf deutsch verständigen können.
Auch wenn er darauf beharrte, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass er nicht verreisen hätte dürfen, verurteilte ihn das Gericht zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Der erlassene Haftbefehl bleibt also in Kraft. Die Vollzugsbeamten, die den Angeklagten aus dem Gefängnis vorgeführt hatten, führten ihn anschließend auch wieder ab.
Die Richterin meinte abschließend, dass es sehr merkwürdig anmute, dass der Angeklagte einzelne Teile der Weisung der Führungsaufsicht gekannt haben will und andere nicht. Der Angeklagte habe in relativ kurzer Zeit auffällig viele Straftaten begangen.
PETER RINK
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