Bayern muss dafür 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032 nutzen - Und schon nächstes Jahr braucht's „messbare Fortschritte"
Das Wind-an-Land-Gesetz ist am gestrigen 1. Februar in Kraft getreten, mit dem die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten sie: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Das bedeutet, bis dahin muss etwa zweieinhalb Mal so viel Platz für Windräder reserviert werden im Vergleich zu aktuell heute.
Das Wind-an-Land-Gesetz macht jedenfalls Druck und verpflichtet die Planer zu zügiger Arbeit. Im Mai 2024 – also in gut einem Jahr – muss Bayern gegenüber dem Bund nachweisen, dass es schon Fortschritte beim Erreichen seiner Windkraftquote gemacht hat …
Und falls eine Planungsregion es zu den Stichtagen 2027 und 2032 nicht geschafft hat, genug Windkraftgebiete auszuweisen, seien dann dort per Bundesgesetz Windräder flächendeckend als privilegierte Bauvorhaben erlaubt …
Davon abgesehen gilt: Windräder werden künftig in der Regel nur noch in den ausgewiesenen Windkraftgebieten entstehen. Die bayerische 10H-Mindestabstandsregel, die seit Herbst durch eine Reihe von Ausnahmen bereits gelockert ist, verliere so immer mehr an Bedeutung, sagen die Experten. Ab kommenden Juni 2023 würden in ausgewiesenen Windenergie-Gebieten überhaupt keine pauschalen Abstandsregeln zu Siedlungen mehr gelten …
Zuständig in Bayern sind für die Einhaltung der Gesetzes-Auflagen die 18 regionalen Planungsverbände, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind. Sie arbeiten seit einigen Monaten daran, Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. Aber viele Interessen müssen dabei abgewogen werden.
Vor allem die Planungsverbände im Süden des Freistaats, wo bisher nur wenige Windräder stehen, haben viel zu tun. Denn die bayerische Staatsregierung verlangt, dass jede Region für sich die Quote für Windkraftgebiete erfüllt. Diese Verpflichtung der Planungsregionen wird laut des bayerischen Wirtschaftsministeriums im neuen Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. Der Landtag müsse hier allerdings noch zustimmen.
Quelle BR
Das ist grundsätzlich eine sehr gute Nachricht für alle Wasserburger und die Stromkunden der Stadtwerke. Die Stadt ist ja Eigentümerin eines bereits seit langem im Regionalplan ausgewiesenen Windkraftstandort in einer Nachbargemeinde. Dort könnten die Stadtwerke sofort mit den Planungen beginnen, schon bald erhebliche Mengen kostengünstigen Windstroms erzeugen und damit den Strompreis für ihre Kunden nachhaltig senken.
Leider wird es so aber nicht kommen, da im gerade beschlossenen Haushalts-/ und Wirtschaftsplan einmal mehr keine Mittel für Planung oder Bau einer Windkraftanlage eingestellt sind. Warum Bürgermeister und Stadtrat weiter bewusst auf die Nutzung von Windenergie verzichten, bleibt unklar. Gewiss sein dürften den Wasserburgern damit jedoch weiter steigende Strompreise.
Das ist – mit Verlaub – Unsinn. Eine Ausweisung von Windkraftstandorten im Regionalplan führt nicht dazu, dass die Stadtwerke sofort mit den Planungen beginnen können – bzw. können sie das natürlich grundsätzlich schon, das Risiko, am Ende vergeblich geplant zu haben, muss man dann aber in Kauf nehmen.
Ein Regionalplan schafft noch lange kein einklagbares Baurecht für eine WEA. Die Festlegung eines Vorranggebiets (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayLplG) bewirkt, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen werden, soweit diese mit dem Belang der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. In Vorranggebieten ist in der Regel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich. In einem Vorbehaltsgebiet (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayLplG) für die Errichtung von WEA wird der Windenergienutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Aber: Im Einzelfall erforderliche Genehmigungsverfahren bleiben hiervon unberührt.
Der Bau von WEA zur öffentlichen Stromversorgung (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) bedarf aktuell immer noch zwingend einer Bauleitplanung durch die Kommune, sofern die 10-H-Regel nicht eingehalten werden kann (und das kann sie auf 99,5% der Landesfläche Bayerns nicht).
Ob mit einer einzelnen WEA im Wasserburger Raum tatsächlich „erhebliche Mengen“ kostengünstigen Windstroms erzeugt werden können und ob so eine Anlage dann gleich so wirtschaftlich ist, dass die Stadtwerke den Strompreis nachhaltig senken können, müssten andere durchrechnen und beurteilen. Vielleicht versteht Herr Hofstatt davon ja mehr als vom Planungsrecht.
Meine Kenntnisse im Planungsrecht mögen überschaubar sein, reichten jedoch aus, um schon mehrere Erneuerbare Energien-Projekte erfolgreich umzusetzen.
Jedes dieser Projekte begann mit Vorplanungen.
Diese dienen u.a. dazu, grundsätzliche Aspekte wie Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu klären. Nur wenn die Vorplanung zu einem positiven Ergebnis führt, wird man später die erforderlichen Genehmigungsanträge stellen.
Stadt und Stadtwerken steht es daher frei (wie jedem anderen Bauherrn auch), jederzeit mit Vorplanungen für ihre Flächen zu beginnen. Derzeit besteht noch ein zeitlicher Vorteil gegenüber anderen Windenergieprojekten, weil Wasserburg Flächen in einem der wenigen, bereits ausgewiesenen Windvorranggebiete der Region besitzt.
Diesen Vorteil kann man zum Wohl der Wasserburger nutzen oder auch nicht, Gewinn aus der regionaler Windenergie werden dann andere ziehen.
Das Interesse an Flächen für Windkraftanlagen in Südbayern ist jedenfalls sehr hoch, davon kann man sich auf entsprechenden Fachmessen überzeugen.
Lässt man in Wasserburg auch diese Chance zur Erzeugung kostengünstigen, grünen Stroms vorbeiziehen, werden die Strompreise für uns weiter hoch bleiben.
Fehlende Eigenstromerzeugung ist ja schon heute ein Grund, warum Strom in Wasserburg deutlich teurer ist als z.B. in Rosenheim.
Windkraft!?
Ein Windrad ist ja schon einmal ein riesiger Haufen Sondermüll wenn es entsorgt werden muss!?
Das andere Thema was mir Sorgen bereitet ist der Punkt „Klimabeeinflussung“ !?
Wie viel Windenergie wird benötigt um z.B. 2 Megawatt netto zu erzeugen?
Wenn man jetzt in Bayern z.B. 1000 Windräder installiert, die je 2 Megawatt liefern, dann entziehe Ich der Luftströmung/ Wind ja „netto“ 2000 Megawatt was in den Regionen hinter den Windrädern ja schon nicht mehr vorhanden ist!!!
Meiner Logik nach ist das ein starker Eingriff in die globalen Luftströmungen und wird das Klima ja zusätzlich beeinflussen!
Man schaue sich alleine die riesigen Windparks in der Nordsee an und dann reden wir alleine in Deutschland von zigtausend Megawatt was dem Wind / Luftströmung entzogen werden.
Zu dieser Thematik habe ich bisher noch nie etwas gehört.
Vielleicht sollte man sich mal darüber Gedanken machen!
Der klimabeeinflussende Wind dürfte sich ein wenig höher befinden.
Oh Gott! Sie haben Recht! Wir müssen umgehend sämtliche Kirchtürme und Gebäude über 100m Höhe abreißen, damit sie den Wind nicht abbremsen und sich das Weltklima nicht verändert.
Selten so einen Schmarrn gelesen.
Aber wenn Sie von dieser „Thematik“ noch nichts gehört haben, dann besteht vielleicht doch noch Hoffnung für die Menschheit.
Eine sehr wichtige Diskussion wie ich meine …👍✔
Ich bin nicht gegen Windenergie, möchte aber paar Erfahrungen mitteilen.
Habe in einem Pharmakonzern gearbeitet, der u.a. in Killorglin (Ring of Kerry) einen Produktionsstandort hat. Hier ist 98 % Windsicherheit. Ein einziges Windrad liefert 40 % des Stroms, was der Standort benötigt, traumhaft …, ich war begeistert …👌
Vor 3 Jahren war ich auf einer Inbetriebnahme außerhalb Hannover. Der mitwirkende Programmierer hatte sich auf dem Land mit seiner Familie einen Traum erfüllt … ein kleines Anwesen auf der grünen Wiese, mit viel Grün. Liebevoll haben sie es hergerichtet. Ich war ihn besuchen vor dem Bau der Windräder und einmal danach …
Eine große Nachbarfläche wurde an einen Großinvestor verkauft, der „Beziehungen bis ganz nach oben hat“ …!
Es wurden mehrere Megawindräder genehmigt und gebaut.
Alle Mittel des Widerspruchs wurden genutzt, aber vergebens.
Sie machten das Beste daraus und bauten nochmals neue Fenster in die Wohnräume ein, um das dauernervige Zischen nicht mehr hören zu müssen.
Als seine Frau nach 1 1/2 Jahren Betrieb durch die Belastung des Schattens und durch das Zischen der Windräder psychisch krank wurde, versuchten sie das Anwesen zu verkaufen …
Der Wert hatte sich gedrittelt …!
Alternative Energiequellen müssen ohne Wenn und Aber erschlossen werden, aber man muss immer berücksichtigen, wo sie Sinn machen und was für Konsequenzen es für die Anlieger hat …
Das Anwesen ist nicht mehr bewohnt, es wurde zu einer Lagerhalle umfunktioniert.
Die Familie hat 600.000,- Euro verloren …