Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (182)

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die neue DIN-Norm für Verbandskästen.

Einige Verwirrung hab es in letzter Zeit um die Pflicht, künftig medizinische Masken im Verbandskasten mitzuführen. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Was verändert sich durch die Aktualisierung der DIN-Norm?

Durch die DIN 13164 (Fassung 2022) ändert sich die Zusammensetzung des Erste-Hilfe-Materials. Künftig muss nur noch ein Dreieckstuch (statt bisher zwei) vorhanden sein. Außerdem wurde das Verbandtuch (40 x 60 cm) gestrichen. Hinzukommen zwei medizinische Masken (mind. Typ 1 nach DIN EN 14683).

Seit wann gilt die neue DIN 13164?

Die Neufassung der Norm wurde bereits zum 1. Februar 2022 vorgenommen, jedoch galt bis zum 31. Januar 2023 eine Übergangsfrist. Seit gut einer Woche dürfen also nur noch Verbandskästen verkauft werden, die den neuen Regelungen entsprechen.

Muss ich meinen Verbandskasten jetzt nachrüsten oder austauschen?

Hier lautet die klare Antwort: Nein. Die Vorschriften zum Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Hier wurde bisher keine Aktualisierung vorgenommen. Deshalb sind weiterhin Verbandskästen nach alter DIN 13164 (Fassung Januar 1998 und Fassung Januar 2014) zulässig.

Der ADAC berichtet außerdem, dass nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums auch die neuen Erste-Hilfe-Kästen zulässig sind, obwohl sie noch nicht in §35h StVZO erwähnt werden.

Eine Anpassung des Paragrafen ist wohl gegen Ende des Jahres geplant. Auch dabei ist allerdings zu erwarten, dass bestehende Verbandskästen ohne Nachrüstung weiter genutzt werden dürfen.

Was ist sonst zu beachten?

Wichtig bleibt in jedem Fall, dass der Verbandskasten vollständig und nicht abgelaufen ist. Jeder Verbandskasten hat ein Ablaufdatum. Ist dieses überschritten, droht ein geringes Bußgeld von 5 Euro.

Bei der Hauptuntersuchung wird abgelaufenes oder nicht vollständiges Erste-Hilfe-Material als geringer Mangel gewertet. Alles Wichtige zum Thema Erste-Hilfe-Material haben wir bereits in einem anderen Verkehrstipp zusammengefasst: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/01/13/ffp2-maske-gehoert-in-den-verbandskasten/

Fazit: Als Halter oder Fahrer ändert sich durch die Neuregelung im Grunde erst einmal nichts. Weder muss ein neuer Verbandskasten gekauft, noch müssen bestehende Kästen nachgerüstet werden. Beim Neukauf sollte bereits durch den Verkäufer gewährleistet sein, dass das Material den neuen Vorgaben entspricht.

Fahrschule Eggerl

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