Nach der Niederlage der Staatsregierung vor Gericht: Bayern muss unberechtigte Corona-Bußgelder zurückzahlen - Jetzt beantragen

Alleine auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen: In Bayern konnte dieses harmlose ‚Vergnügen‘ zu Beginn der Pandemie so richtig teuer werden. Das Landratsamt in Mühldorf informiert die Bürger jetzt über die Rückzahlung von Corona-Bußgeldern – aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts – wovon im dortigen Landkreis insgesamt bis zu 244 Verfahren betroffen seien.

Um eine Rückzahlung beantragen zu können, müsse sich die verhängte Geldbuße auf eine Handlung beziehen, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 19.0 April 2020 stattgefunden habe. Gleichzeitig müsse sich der Tatvorwurf ausschließlich darauf bezogen haben, dass damals die Wohnung verlassen wurde, um alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen.

Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb dieses Zeitraums oder der genannten Handlung liegen, seien nicht von einer möglichen Rückzahlung betroffen und hätten weiterhin Bestand, heißt es heute aus der Behörde.

Anträge für derartige Rückforderungen können ab sofort formlos und unbürokratisch per Mail an

bussgeldstelle@lra-mue.de

oder postalisch an die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mühldorf am Inn gerichtet werden (Adresse: Landratsamt Mühldorf a. Inn – Bußgeldstelle – Töginger Str. 18 – 84453 Mühldorf a. Inn).

Die Anträge sollen bitte mit dem betreffenden Aktenzeichen des damaligen Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie mit Angaben zur Bankverbindung (IBAN) eingereicht werden.

Das Landratsamt Mühldorf werde daraufhin das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Gang setzen.

Sofern bereits eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung vorgelegen habe, müssten sich die Betroffenen an die mit der Vollstreckung befassten Staatsanwaltschaft oder an das zuständige Gericht wenden und dort den entsprechenden Antrag stellen.