Einreisen durfte ein 30-Jähriger an der Grenze im Landkreis trotzdem nicht
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 im Landkreis jetzt einen Rumänen und einen Bosnier verhaftet. Beide Männer hatten aufgrund verhängter Strafbefehle noch Geldstrafen zu begleichen. Da sie nicht zahlen konnten, drohte ihnen jeweils ein Gefängnisaufenthalt. Es gelang ihnen, Geldgeber zu finden, die für sie spontan einsprangen.
Ein rumänischer Bus-Insasse wurde, wie sich bei der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien nahe Kiefersfelden herausstellte, mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus gesucht.
Demnach hatte das Amtsgericht in Lübben wegen eines gemeinschaftlich verübten Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro festgesetzt. Ersatzweise hätte der Mann eine 120-tägige Freiheitsstrafe verbüßen müssen.
Der Gang ins Gefängnis blieb dem Rumänen nur dank der Unterstützung des telefonisch erreichten Bruders erspart. Dieser zahlte den geforderten Betrag in einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg ein, so dass der von der Rosenheimer Bundespolizei verhaftete 30-Jährige seine Reise eigentlich hätte fortsetzen können.
Doch die Beamten hatten bei ihren Recherchen auch herausgefunden, dass dem Rumänen in der Vergangenheit das Recht auf Freizügigkeit aberkannt worden war. Insofern wurde ihm die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Die Bundespolizisten überstellten ihn der österreichischen Polizei.
„Knapp bei Kasse“ war auch der Beifahrer in einem Pkw, der von Kufstein kommend in Richtung Rosenheim unterwegs war.
Die Kontrollbeamten stellten mit Hilfe des Polizeicomputers fest, dass gegen den Bosnier ein Haftbefehl der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vorlag. Das Amtsgericht Leonberg hatte wegen eines früheren, illegalen Aufenthalts eine Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro angeordnet.
Da der 32-Jährige nicht zahlen konnte, kam eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Der Fahrzeugführer, ein Bekannter des bosnischen Staatsangehörigen, sorgte dafür, dass sein Mitfahrer die Fortsetzung der Reise nicht um 50 Tage verschieben musste und kam für dessen Justizschulden auf.