Bundespolizei bringt kurz nacheinander fünf Personen ins Gefängnis
Die Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt derzeit einen Haftbefehl nach dem anderen: Am Donnerstag haben die Bundesbeamten zwei gesuchte Rumänen in die Haftanstalt nach München-Stadelheim beziehungsweise Bernau eingeliefert. Außerdem wurde ein verhafteter Bulgare nach nächtlichem Krankenhaus-Aufenthalt in Bad Aibling in das Gefängnis am Chiemsee gebracht.
Tags zuvor sorgten die Bundespolizisten dafür, dass ein Bulgare und ein Italiener in derselben Einrichtung ihre Freiheitsstrafen von über einem Jahr hinter „schwedischen Gardinen“ verbüßen. Alle fünf Personen waren im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrollen auf der A93 bei Kiefersfelden festgenommen worden.
Bei der Überprüfung der Personalien des bulgarischen Pkw-Beifahrers stellte sich heraus, dass dieser vom Amtsgericht Hersbruck im Jahr 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro verurteilt worden war. Da er seine offenen Justizschulden nicht begleichen konnte, musste er in Bernau ersatzweise einen 40-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten.
Der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt ging allerdings eine Übernachtung in der Bad Aiblinger Klinik voraus. Bei der Grenzkontrolle schien der 45-Jährige stark alkoholisiert zu sein. Ein Alkoholtest, der einen Wert von knapp 2,7 Promille ergab, bestätigte diesen Eindruck. Einem Mitfahrer zufolge soll der Verhaftete zuvor eine Flasche Wodka zu sich genommen haben.
Der Betrunkene klagte über erhebliche Beschwerden. Er wurde mit dem Verdacht einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gefahren. Nach einer stationären Überwachung konnte er am darauffolgenden Morgen wieder zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim zurückgebracht werden. Von dort aus wurde er dann ins Bernauer Gefängnis eingeliefert.
Wie die Bundespolizisten an der A93 herausfanden, suchte die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein rumänisches Paar, das gemeinsam mit einem Auto in Richtung München unterwegs war. Sowohl gegen die Frau als auch gegen den Mann hatte das Amtsgericht Biberach an der Riß 2021 wegen Diebstahls Strafbefehle verhängt. Die festgesetzten Geldstrafen in Höhe von jeweils 900 Euro konnte weder die 26- noch der 33-Jährige zahlen.
Daher wurden beide nach kurzem Zwischenstopp in der Rosenheimer Bundespolizei-Dienststelle dem Strafvollzug zugeführt. Sie müssen getrennt voneinander eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen – die Frau in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, der Mann in Bernau.
Ein deutlich längerer Haftaufenthalt steht einem Italiener bevor: Der 47-Jährige war 2015 vom Landgericht Paderborn wegen schwerer Körperverletzung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung zu einer neuneinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem er den überwiegenden Teil der Haft „abgesessen“ hatte, war er aus der Haft vorzeitig entlassen worden. Er hatte Deutschland allerdings sofort verlassen müssen. Das Ausländeramt in Soest hatte ihm das Einreise- und Aufenthaltsrecht bis 2032 entzogen. Mit der Rückkehr des italienischen Pkw-Fahrers in die Bundesrepublik wurde die verbliebene 383-tägige Restfreiheitsstrafe fällig. Die Rosenheimer Bundespolizisten lieferten ihn nach seiner Festnahme an der A93 für die Dauer von über einem Jahr in die Bernauer Haftanstalt ein.
Ein rumänischer Staatsangehöriger, der als Fahrer eines Kleintransporters über die deutsch-österreichische Grenze kam und von der Bundespolizei an der Inntalautobahn kontrolliert wurde, muss sogar 391 Tage ins Gefängnis. Die Justiz in Rottweil suchte per Haftbefehl nach dem 42-Jährigen.
Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass er 2016 nach Rumänien abgeschoben worden war, nachdem er einen Teil seiner 28-monatigen Freiheitsstrafe wegen schweren Bandendiebstahls verbüßt hatte. Gleichzeitig war ihm das Freizügigkeitsrecht bis 2026 aberkannt worden.
Mit seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik sorgte der Mann selbst dafür, dass er für knapp 13 Monate hinter Gittern bleiben muss. Auch er wurde nach Bernau ins Gefängnis gebracht.
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