Ohne Gutachten: Vereinfachung im Baurecht für bäuerliche Familienbetriebe
Für bäuerliche Familienbetriebe in ganz Bayern gelten zukünftig beim Um- und Neubau von Stallanlagen für Rinder und Schweine Vereinfachungen für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe. Um den Weg für Genehmigungen zu ebnen und Verfahren zu beschleunigen, haben das Bayerische Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium jetzt gemeinsam Vollzugshinweise erstellt.
Darauf wiesen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber heute in München hin.
Glauber betonte:
„Wir unterstützen den Umbau auf tierwohlgerechte Ställe in der Landwirtschaft. Verbesserungen gelingen nur gemeinsam. Der Freistaat schafft mit der Neuregelung Verbesserungen für viele Landwirte.
In einfach gelagerten Fällen kann zukünftig im Sinne des Tierwohls mehr Auslauf für Rinder und Schweine schneller geplant und genehmigt werden. Damit wird es für landwirtschaftliche Unternehmen und Genehmigungsbehörden leichter, Tierwohlställe zu beantragen und baurechtlich zu genehmigen. Die gemeinsamen neuen Vollzugshinweise sind ein weiterer Schritt beim Bürokratieabbau.“
Kaniber unterstrich:
„Die Anforderungen des bundesweit geltenden Immissionsschutzrechts sind besonders seit der Neufassung der TA Luft 2021 kaum noch zu überblicken. Mit den nun vorliegenden Vollzugshinweisen ist es uns gelungen, durch klare Vorgaben an unsere nachgeordneten Behörden bayernweit einen einheitlichen Vollzug dieser Regelungen zu gewährleisten.
Ganz besonders freut es mich, dass wir es geschafft haben, speziell für Stallbauvorhaben unserer bäuerlich geführten Familienbetriebe wesentliche Vereinfachungen – etwa durch Verzicht auf Gutachten – zu erreichen. Auch im Umfeld der besonders stark geschützten und empfindlichen FFH-Gebiete soll es ermöglicht werden, nach einheitlichen Kriterien mit vertretbarem Aufwand – ohne Gutachten – tierwohlgerechte Stallbauvorhaben zu realisieren. Das wird dazu beitragen, dass unsere Betriebe auch künftig hochwertige regionale Produkte aus heimischer Tierhaltung erzeugen können.“
Mit den gemeinsamen Vollzugshinweisen würden die komplizierten Bundesvorgaben der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft), zu naturschutzrechtlichen Fragen der Stickstoffdeposition nach Anhang 8 der TA Luft speziell für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe in der Nähe von FFH-Gebieten, stark vereinfacht.
Die neuen Vollzugshinweise von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium zeigen in sieben Fallkonstellationen vereinfachte Lösungswege für viele Praxisfälle auf.
Aufwändige Gutachten oder Ausbreitungsrechnungen seien in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gelte beispielsweise bei allen Fällen ohne Tierplatzzahl-Erhöhungen. Selbst bei einer Erhöhung der Tierplatzzahlen seien Vereinfachungen vorgesehen.
Die „Hinweise zu einer vereinfachten Vorgehensweise bei der Umsetzung von TA Luft Anhang 8 bei baurechtlich zu genehmigenden Tierwohlställen“
sind unter https://s.bayern.de/tierwohlstaelle abrufbar.
Ich gönne es den Landw. Betrieben, die hier betroffen sind, dass mal EINE SACHE leichter wird, statt bürokratischer.
Aber da stellt sich noch eine andere Frage!
Wann wird es leichter für Eigenheimbauer….?
Wann wird es einfacher Für Handwerksbetriebe zu erweitern oder Neubau…?
Wann wird es leichter, wenn jemand Grund und Boden im Außenbereich besitzt, dass er für sein eigenes Gewerbe bauen darf…?
Dass nur Landwirte privilegiert bauen dürfen, kann nicht weiter so Bestand haben!!
Es kann nicht sein, dass ein Handwerksbetrieb, der erweitern oder einen Neubau erstellen will, Arbeitsplätze schafft, schlechter gestellt ist als landwirtschaftliche Betriebe!
Von den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen brauchen wir gar nicht erst zu reden…
Dazu wären weniger subventionierte Rindviecher notwendig.
Dann würden sich mehr Menschen und Tiere wohl fühlen.
Schön und gut, solange das Baurecht dies für die Nutzung zur LW-Tierhaltung vorsieht.
Dann sollte nur konsequent bei Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion auch der Rückbau dieser Bauten auf den grünen Wiese erfolgen oder max. die Verpachtung an einen landwirtschaftlich produzierenden Betrieb möglich sein.
Gibt schon zu viele Industriehallen im eigentlich geschützten Außenbereich, die nach 7 Jahren LW-Nutzung (derzeit) regulär umgenutzt wurden z.B. in Wohnmobilunterstellplätze etc.
Wenigstens die WOMOs fühlen sich in solchen Hallen wohl. Sie wohnen bei Eis, Schnee nämlich im geschützten Innenbereich und müssen nicht draussen herumlaufen. Zweifelhaft ist, warum so viele Menschen kein vernünftiges Dach überm Kopf haben.
Sind die gar unterprivilegiert?
Schön, dass unsere Bayer. Staatsregierung wieder einen Kniff gefunden hat, die Umweltgesetze zu umgehen. Ob das europarechtlich so zulässig ist? Egal – kratzt ja niemanden.
Ach! Stefan!!!
… ach, Rosenheimerin …!!!
Dein Kommentar ist bissl kurz geraten, kommt noch was??
Wenn mehr Tierwohl möglich ist, ist dass auf alle Fälle eine gute Sache für oft als „Hochleistungsmilchtiere“ gehaltene Milchkühe.
Ich stimme dem auch zu, dass das privilegierte Bauen für Landwirte ein außerordentliches Privileg ist, dass Handwerkern auch zustehen müsste.
Welche Bauwerke hier auf die grüne Wiese gestellt werden, ist teilweise extrem … und wieviel nicht zurückzuzahlende Zuschüsse hier fließen …
Gleiches galt für die Biogasbauern!
Was ist, Rosenheimerin? Du suggerierst, dass Dir etwas nicht gefällt an meinem Kommentar ….
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