Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention - Aktionen bis 30. Juni melden

Bewerbungsschluss für die zweite Förderrunde ist der Freitag, 30. Juni: Die Regierung von Oberbayern fördert im Haushaltsjahr 2023 erneut Projekte von öffentlichen und privaten Stellen für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die sich an den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention orientieren.

Jetzt haben in einer ersten Runde acht Projekte eine Förderzusage erhalten: Darunter auch ein Projekt in Chieming im Landkreis Traunstein und eins in Waldkraiburg.

Bislang wurden rund 80.000 Euro für insgesamt die acht Vorhaben bewilligt. Dazu gehören unter anderem ein Hip-Hop- und ein Selbstverteidigungskurs in der Aufnahmeeinrichtung in Fürstenfeldbruck sowie ein viertätiges Fußballcamp, das in Kooperation mit der Fußball STAR Akademie durchgeführt wurde. Rund 150 geflüchtete Kinder und Jugendliche aus dem Münchner Stadtgebiet konnten an dem Camp teilnehmen und dabei nicht nur Spaß am Fußballspiel erleben, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen stärken und ausbauen.

An anderen Standorten in Oberbayern haben sich diverse Projekte ebenfalls zum Ziel gesetzt, geflüchtete Kinder und Jugendliche in ihrer handwerklichen, geistigen und sprachlichen Entwicklung zu fördern und Integration und Inklusion voranzutreiben.

Auch in der zweiten Runde ist Fördervoraussetzung, dass sich die Projekte an geflüchtete Kinder richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben.

Dies umfasst die oberbayerischen Aufnahmeeinrichtungen sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk.

Hinsichtlich der Art und des Umfangs sind den möglichen förderfähigen Projekten dabei kaum Grenzen gesetzt. In Betracht kommen insbesondere Projekte in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Freizeit, Sport und Spiel.

Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Fördermittel können unter anderem Gemeinden sowie sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden.

Dadurch können kommunale und freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt und eingebunden werden. Auch auf besondere örtliche Gegebenheiten kann im Rahmen der Zweckbindung der Mittel dabei reagiert werden.

Interessierte Projektträger können die Förderanträge ab sofort unter dem Stichwort „UN-Kinderrechtskonvention“ formlos per E-Mail anfordern:

asylbewerber@reg-ob.bayern.de .