UPDATE heute zur Fahndung der Wasserschutzpolizei bei der Zillhamer Ache

 

Ein bisher unbekannter Täter hat – wie berichtet – ohne Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde einen Biberdamm an der Zillhamer Achen im Halfinger Moos zerstört.

Vermutlich sei die Entnahme des Biberdammes mit einem sogenannten Rückewagen erfolgt, so die Polizei. Durch die Zerstörung des Dammes sei der Eingang zum Biberbau nahezu im Trockenen gelegen.

Der Tatzeitraum war offenbar bereits zwischen dem 2. und 4. Juni.

Im Bild oben ist der unerlaubt entnommene Biberdamm neben der Zillhamer Achen zu sehen …

… im Bild unten der teils trocken gefallene Eingang zum Biberbau.

Der sogenannte burgsichernde Damm habe die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zum Biberbau unter Wasser stehe und damit vor Feinden geschützt sei.

Der Biber ist der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschütztes Tier gelistet und genießt den höchsten Schutzstatus.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Außerdem ist es untersagt, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Hinweise zu der nicht genehmigten Biberdamm-Entnahme erbittet die Wasserschutzpolizei Prien unter der 08051/9057-0.