Ab morgen größer und individueller an der Lebenslage ausgerichtet
Beim Bürgergeld startet am morgigen Samstag, 1. Juli, die zweite Stufe der Reform. Damit werden die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit größer und individueller.
Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Diese unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in eine Beschäftigung. Die Jobcenter Rosenheim Stadt und Rosenheim Landkreis richten zum Thema Bürgergeld eine gemeinsame Schlichtungsstelle ein.
Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente – wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan – die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.
Das Bürgergeld war zum 1. Januar 2023 eingeführt worden. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang zum Beispiel der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt.
Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen bei der Bundesagentur für Arbeit, erklärt dazu:
„Das Bürgergeld ist mehr als eine bloße Namensänderung und eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Der Instrumentenkasten wird größer und individueller an der Lebenslage der Menschen ausgerichtet. Wir haben nun mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und können die Menschen mit der neuen ganzheitlichen Betreuung unterstützen.
Der rote Faden auf dem Weg in Arbeit wird der Kooperationsplan, in einfacher und verständlicher Sprache. Die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration rückt damit vor der schnellen Vermittlung in den Vordergrund.“
Die wichtigsten Änderungen ab morgen zum 1. Juli 2023:
• Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschluss-bezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
• Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
• Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt – und welche Schritte dafür unternommen werden müssen – auf einen Blick
und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
• Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
• Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
• Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.
Hintergrund SGB II
Im Mai 2023 bezogen in Deutschland 5.490.000 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.919.000).
Von diesen waren 1.714.000 arbeitslos.
1.570.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Nähere Informationen auf der Homepage der Jobcenter.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind von rund 5,5 Millionen Leistungsbeziehern rund 3,9 Millionen Menschen erwerbsFÄHIG, davon rund 1,7 Millionen Menschen arbeitslos.
Gleichzeitig sollen sich die aktuell Erwerbstätigen tunlichst davor hüten, auch nur im Entferntesten daran zu denken, bereits im zarten Alter von 65 Jahren an so etwas wie „Rente“ zu denken. Geht gar nicht!
Auf der anderen Seite bekommt der Bürgergeld-Bezieher die Möglichkeit, sich für das Weiterbildungspaket zu entscheiden, hierzu gibt es einen Zuschuss.
Wenn sich nun herausstellt, die Weiterbildung war doch nicht das Gelbe vom Ei, beginnt das Spiel munter wieder von vorne.
Auch wenn ich jetzt in die rechte Ecke verortet werde, ich würde es wie Singapur machen, du kriegst dort nur Steuerzahlerkohle ausbezahlt, wenn du irgendwas arbeitest, und wenn es nur das Herumschubsen der Gepäckwagen am Flughafen ist …
@ „aufmerksamer Beobachter“: Endlich, 18 Jahre nach Einführung von „Hartz IV“, sollen Jobcenter das machen können, was sie von Anfang an hätten machen sollen: Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen so zu unterstützen, dass sie geeignete Arbeitsplätze finden. Solche Hemmnisse sind: hohes Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, Erkrankungen, Behinderungen oder die Erziehung eines Kindes (!) Sie merken, dass es nicht damit getan ist, Leute zu zwingen, irgendwo eine Handkarre rumzuschupsen.
Diese Argumentation war zu erwarten. Es gibt interessanterweise 25-jährige Bürgergeldempfänger, die kerngesund sind und keinerlei Bock auf Arbeit haben.
Bin dann ja mal gespannt, ob es den Arbeitsagenturen nun gelingt, ihren „Kunden“ diesen Bock zu vermitteln.
Eher glaube ich daran, der Papst eröffnet eine Herrenboutique in Wuppertal.
Das Geld solange kürzen, bis die Leute gezwungen sind, eine Arbeit anzunehmen, um über die Runden zu kommen.
Habe vor ein paar Jahren Haupt- und Nebenjob machen müssen, um den Unterhalt bezahlen zu können.
Ein Auto war ein Traum. Ich fuhr alles mit dem Rad!
Und ich sehe einige Bürgergeldbezieher hier im Dorf, die setzen ein Kind nach dem anderen in die Welt, bezahlen keinen Unterhalt und fahren dennoch Auto (…)
Problem ist doch, dass viele junge Menschen keine Ausbildung für einen ordentlichen Beruf mehr machen wollen.
Da verdient man einerseits zu wenig und braucht andererseits möglicherweise sogar noch einen Schulabschluss.
Einfacher ist der Gang zum Jobcenter oder man jobbt halt irgendwo und irgendwie gegen Cash.
Das Geld, das man verdient, reicht vielleicht, um den aktuellen Lebensstandard halten zu können, aber Rücklagen bilden und Rentenkasseneinzahlung sind Fehlanzeigen.
Das Bürgergeld und das bedingungslose Grundeinkommen befeuern das noch. Ich weiß nicht, ob das die Lösung für unsere Zukunft ist!
(…)
Viele Menschen, die im Jobcenter Kunde sind, würden sehr gerne arbeiten.
Die Thematik ist etwas komplexer, da müsste man sich aber tiefer mit der Materie beschäftigen. Z.B. den Anfordernissen auf dem Arbeitsmarkt, den Zeitpunkt wann Leistungen und Lohn überwiesen werden, der Kinderbetreuung in Randzeiten, der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (…=
Traurig, dass es so wenig Empathie gibt in einem der reichsten Landkreise mit vergleichsweise sehr niedriger Arbeitslosenquote.
(…)
Schaut euch mal die aktuelle Arbeitslosenzahl an und stellt diese mit der aktuellen Zahl der verfügbaren Stellen mal gegenüber, da sollte man schon ersehen, das es keine Vollbeschäftigung geben kann und egal, wie sich alles entwickelt, es wird immer Menschen geben, die auf der Strecke bleiben….
Dann kommen noch die Herrschaften, die über den Mindestlohn beraten und sich dann wie auch immer auf deren Höhe einigen 😏
Also 12€ Mindestlohn ist schon eine Lachnummer und auch die Erhöhung ab 2024 ist total lächerlich.
Man kann weder gescheite Beiträge in das Sozialsystem abführen, sprich kann kaum was in den Rententopf einzahlen – geschweige denn noch privat vorsorgen.
Leiharbeit gehört abgeschafft und gleiche Arbeit, gleicher Lohn – alles andere ist nur moderne Sklaverei.
(…)