Pflichtumtausch Führerschein: „Mobiles Verkehrszentrum“ bald in Wasserburg

Der Pflichtumtausch in einen EU-Kartenführerschein steht für die Geburtsjahrgänge bis 1970 an. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes  war dazu schon Ende des vergangenen Jahres im Rahmen des Pilotprojektes „Mobiles Verkehrszentrum“ in vier Kommunen im Landkreis unterwegs. Alle Termine waren ausgebucht. Pro Gemeinde konnten 45 bis 60 Termine wahrgenommen werden.

Die Resonanz der Bürger vor Ort sei überwältigend gewesen, so das Fazit der Behörde. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde beschlossen, das „Mobile Verkehrszentrum“ auch im Jahr 2023 als Service fortzuführen.

Bald kommt das „Mobile Verkehrszentrum“ auch nach Wasserburg. Am Donnerstag, 27. Juli, wird das Team von der Führerscheinstelle von 8 bis 18 Uhr im Bürger-Bahnhof Wasserburg, Bahnhofsplatz 14, in Beratungsraum 2 Anträge aus Wasserburg entgegennehmen.

Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Diese ist ab sofort unter der Telefonnummer 08071 105-0 bei der Stadtverwaltung möglich – so lange freie Termine zur Verfügung stehen. Termine können dabei nur für die Geburtsjahrgänge bis 1970 vereinbart werden.

Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden beim Termin im BürgerBahnhof erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden.

Der Gesetzgeber hatte am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.

Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024.

Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später.

Weitere Informationen zum Führerschein-Pflichtumtausch unter:

www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch