Landgericht Traunstein verhängte achtjährige Haftstrafe für schweres Sexualverbrechen in Obing
Das Landgericht Traunstein verurteilte im Januar einen 32-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung und Raubes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der Mann hat Anfang April nachts eine Frau, die sich in Obing auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle befand, auf offener Straße überfallen, sie brutal vergewaltigt und dabei ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Dem Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein lag eine Verständigung zugrunde, bei der dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe in einem bestimmten Bereich zugesichert wurde. Die von der Kammer nach Abgabe des Geständnisses verhängte Freiheitsstrafe liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Dr. Wolfgang Beckstein begründet die Zustimmung seiner Behörde zu dieser Verständigung mit dem wichtigen Aspekt des Opferschutzes: „Durch die getroffene Vereinbarung konnte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht zwar nicht gänzlich erspart werden. Uns war aber wichtig, dass sie sich nicht einer konfrontativen Befragung durch die Verteidigung unterziehen muss. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird die Geschädigte auch nicht erneut aussagen müssen.“
Der Angeklagte hat zwar trotz seines Geständnisses in zulässiger Weise Revision gegen das Urteil eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nun aber als unbegründet verworfen. Der Angeklagte, gegen den bisher bereits Untersuchungshaft vollzogen wurde, befindet sich nunmehr in Strafhaft und hat dort die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von acht Jahren zu verbüßen.
Die Frau wird ihr ganzes Leben unter den Folgen leiden. Dagegen sind die 8 Jahre für den Täter fast ein Hohn. Noch mehr allerdings, dass er versucht, auch das noch zu verkürzen. Immerhin wurde dem nicht stattgegeben.
FALSCH.
DIE 8 JAHRE SIND VOLLKOMMEN RICHTIG SO.
EINE BEWÄHRUNGSSTRAFE ODER NUR 6 MONATE, DASS WÄRE EIN HOHN GEWESEN.
Da können Sie in noch so großen Buchstaben schreiben, es macht Ihre Aussage nicht fairer. Ich nehme an, Sie sind ein Mann und können sich nicht hineindenken, was eine solche Tat für eine Frau und auch deren Familie bedeutet. Ich habe es als junges Mädchen bei einer Freundin und später bei einer Kollegin miterlebt. Das Leben ist zerstört. Nicht nur für läppische 8 Jahre!
In diesen Fall ist es sicher angemessen, dass der Täter für dieses Zeit aus „dem Verkehr gezogen wird“…
Insgesamt finde ich die die Rechtsprechung in Bayern sehr oft – milde gesagt – befremdlich….!
Oft werden kleine Delikte sehr hart bestraft und die >> großen Akteure << kommen mit sehr milden Strafen davon…
Wie gut Polizei und Staatsanwaltschaft arbeitet sieht man sehr deutlich am sog. Badewannenmord vom Tegernsee…!!
13 Jahre unschuldig im Gefängnis…! Hätte die Justiz diesen Mann gebrochen und er hätte seinen Wiederstand aufgegeben, es wäre nie zu diesen Wiederaufnahmeverfahren gekommen.
Die Anwältin und Unterstützer sollten mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werden.
Wie viele zu unterecht in Bayern verurteilt werden, werden wir nie erfahren, da die Polizei und Staatsanwaltschaft hier alles tun, dass es zu keiner erneuten Überprüfung von Urteilen kommt….
Es gibt sicherleich „unschuldig“ Verurteilte, aber das hier im Zusammenhang mit diesem Fall ins Gespräch zu bringen ist mehr als befremdlich….
Und die acht Jahre sind defintiv zu wenig, in Anbetracht dessen, dass er das Leben der Geschädigten und ihrer ganzen Familie für IMMER (LEBENSLÄNGLICH!) zerstört hat!
Ich kann also zustimmen, in DE sind die Strafen oft viel zu milde!
Was die Geschädigte und ihre Familie wohl denkt, wenn da einer gleich Geschichten von unschuldig eingesperrten spricht. Denken Sie denn gar nicht beim Schreiben?
Es ist für mich schwer zu begreifen, dass 8 Jahre bereits als hohes Strafmaß gelten bei einer solchen Tat. Für sowas gibt es lt. Gesetz maximal 15 Jahre. Es sollte auch lebenslänglich geben dürfen. Es ist hier (in meinen Augen) bereits das Gesetz falsch und nicht nur die Forderung von Staatsanwaltschaft oder Urteil vom Richter.
Btw. weiß jemand, warum hier der Bundesgerichtshof auf den Plan gerufen wurde? Finde in der Presse nichts dazu. Ging es da um irgendwelche Formfehler in der Verhandlung oder wirklich um das Strafmaß?