Behörde beginnt beim Friedlsee sowie am Pfaffinger Moor bei Amerang
Die Untere Naturschutzbehörde beginnt mit der Beschilderung einiger Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Rosenheim. Die in die Jahre gekommene Beschilderung der Schutzgebiete werde Stück für Stück erneuert und angepasst, heißt es aktuell.
Dabei werden die bekannten, dreieckigen Schilder mit grüner Umrandung teils neu aufgestellt oder auch an vorhandene Rohr- oder Laternenpfosten angebracht – siehe Foto.
Gemäß Artikel 53 des Bayerisches Naturschutzgesetzes kennzeichnen diese Dreiecksschilder besonders schützenswerte Gebiete, wie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder eben Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
Mit der Beschilderung werde laut Behörde in folgenden Gebieten begonnen:
In den Naturschutzgebieten Hacken, Rottauer Filz und Kühwampenmoor in Bernau am Chiemsee sowie in den Landschaftsschutzgebieten Brandl in Brannenburg, Eckersberg in Bad Feilnbach und beim Friedlsee (Foto unten) sowie Pfaffinger Moor bei Amerang.
Die Verordnungen zu den jeweiligen Schutzgebieten sind online unter
www.landkreis-rosenheim.de zu finden.
Die Schilder sollen voraussichtlich bis Ende Oktober aufgestellt sein. Im Laufe des Jahres würden noch weitere Schutzgebiete beschildert und Infotafeln aufgestellt, heißt es abschließend aus dem Landratsamt.
Da bin ich mal gespannt, ob dann die teilweise völlig überholten Schutzgebietsverordnungen auch endlich überarbeitet werden.
Zum Teil stimmen die Schutzgebietskarten mit der Realität gar nicht überein, so z.B. in der Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham.
Und mitten durch die Betretungsverbotszonen führen z.T. amtlich ausgewiesene Fahrradwege.
Abgesehen davon werden die Betretungsverbote auch nicht wirklich überwacht und aus unverständlichen Gründen gibt es überall Ausnahmen für Landwirte, Jäger und Angler.
Wer sich die Naturschutzgebiete näher anschaut kann auch feststellen, dass die Qualität der dortigen Gewässer z.T. äuerst fragwürdig ist und die Gebiete regelrecht artenarm sind.
Da hat das Landratsamt noch viel zu tun – ein paar Schilder sind da nur ein bescheidener Anfang.
Wie beschildert man Gebiete, deren Gestalt längst schon ausgestorben war, als die VERORDNUNG erlassen wurde?
Hier einige Beispiele: Die VO zur VOGELFREISTÄTTE INNSTAUSEE BEI ATTEL UND FREIHAM (7939-401 ökol. verbunden mit 7939-301 Leitenwälder) oder MOORE um Wasserburg (7939-371)
Mit neuen Schildern und steinalten Karten ist nichts passiert. Gar nichts!
Die neuen Taferl, sollten sie je montiert werden, interessieren genau so wenig, wie 1982.
Stellt sich die Kernfrage, wie man bis in wenigen Jahren den jeweiligen GUTEN ÖKOLGISCHEN ZUSTAND NACHWEISEN kann.
Real nachweisen, NICHT mit Arten und Daten rein auf Plakaten.
Was passiert, wenn die EU die Vorgaben kontrolliert und nicht nur bunte Papiere ansieht?
In den Managementplänen sind u.a. die EU-Richtlinien enthalten sondern besonders die ERHALTUNGSZIELE diverser ARTEN.
Dabei ist REALITÄT gefragt und keine Märchen.