Kommissar Zufall: Geldstrafen wurden bezahlt, aber neue Strafanzeigen erhalten
Die Bundespolizei hat jetzt bei Kiefersfelden im Landkreis zufällig einen Deutschen als Beifahrer in einem Pkw und einen Marokkaner in einem Zug kontrolliert, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
Aufgrund früherer Strafverfahren hatten sie Geldstrafen in Höhe von 3.300 Euro und 600 Euro zu bezahlen. Gleichzeitig mussten sie aber auch neue Strafanzeigen entgegennehmen. Die Beamten fanden bei ihnen Kokain sowie Marihuana.
In der Kontrollstelle an der Inntalautobahn (A93) überprüften die Bundespolizisten die Personalien von zwei deutschen Pkw-Insassen.
Es stellte sich heraus, dass das Amtsgericht München gegen den Beifahrer im Jahr 2020 einen Strafbefehl erlassen hatte. Demnach wurde von ihm wegen des Vergehens der Leistungserschleichung eine Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro gefordert. Ersatzweise war ein 120-tägiger Freiheitsentzug vorgesehen.
Der 39-Jährige konnte den geforderten, vierstelligen Betrag entrichten. Doch aus dem polizeilichen Gewahrsam wurde er damit noch nicht entlassen …
Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks im Auto entdeckten die Bundespolizisten in einer seiner Taschen ein Tütchen mit mehreren Gramm Kokain.
Auch unter dem Sitz des gleichaltrigen Fahrzeugführers sowie in der Mittelkonsole und in einem Beutel des Fahrers fanden die Kontrollbeamten kleine Dosen und Tütchen mit einigen Gramm Kokain und Marihuana.
Zuständigkeitshalber wurde für die weitergehenden Ermittlungen die Bayerische Landespolizei eingeschaltet. Die zwei Männer müssen wegen der mutmaßlichen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Strafverfahren rechnen.
In einem Zug, der regelmäßig von Kufstein nach Rosenheim fährt, unterzogen Bundespolizisten kurz nach dem Haltepunkt Kiefersfelden einen marokkanischen Reisenden einer Kontrolle.
Dieser konnte sich ordnungsgemäß mit seinem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Die Frage, ob er verbotene Gegenstände mitführe, verneinte er – jedoch habe er sichtlich nervös reagiert, so die Beamten.
Bei der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich, dass gegen den 33-Jährigen seit Anfang des Jahres ein Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vorlag. Der Marokkaner hatte wegen eines früheren Drogenverstoßes eine Geldstrafe von 600 Euro zu entrichten oder eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Eine telefonisch verständigte Bekannte erklärte sich bereit, dem Verhafteten zu helfen. Die Frau zahlte den festgesetzten Betrag bei der Bundespolizei in München ein.
Damit war aus grenzpolizeilicher Sicht allerdings auch hier noch nicht alles erledigt:
Bei der zwischenzeitlichen Durchsuchung seines Gepäcks kamen rund 20 Gramm Marihuana zum Vorschein.
Der Mann wurde wegen des Drogendelikts und zudem noch wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt, da er für die Zugfahrt in Richtung München keine Fahrkarte nachweisen konnte.
Unter Berücksichtigung der neuerlichen Vorwürfe stufte die Rosenheimer Bundespolizei den Marokkaner als Gefahr für die öffentliche Ordnung ein. Mit dieser Feststellung erfüllte er die Einreise-Voraussetzungen jedoch nicht mehr.
In der Folge erhielt er wegen eines illegalen Einreiseversuchs eine weitere Strafanzeige. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wurde er zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.