Auch zweiter Versuch von fünf Staatsbürgern der Türkei scheitert an Grenzkontrollen
Die Bundespolizei hat gestern Nacht bei Grenzkontrollen auf der A93 im Landkreis seinen türkischen Fahrzeugführer festgenommen. Der 56-Jährige beförderte mit seinem in Deutschland zugelassenen Pkw fünf Landsleute. Offenbar handelte es sich um eine organisierte Schleusungsfahrt. Für die Migranten war die arrangierte Reise schon der zweite Versuch, illegal in die Bundesrepublik einzureisen.
Bei der Kontrolle nahe Kiefersfelden konnten sich die fünf Mitfahrer nicht mit den erforderlichen Einreisepapieren ausweisen. Wie sich herausstellte, waren sie erst in der Woche zuvor von Bundespolizisten an der A94 nahe Mühldorf in Gewahrsam genommen worden.
Fahnder hatten sie auf der Ladefläche eines Transporters mit deutschen Kennzeichen gefunden. Die jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigten Personen hatten das Land wieder in Richtung Österreich zu verlassen. Dabei war ihnen mit Hilfe eines Dolmetschers eröffnet worden, dass ihnen die Wiedereinreise in Deutschland für die Dauer von zwei Jahren untersagt sei. Dieses Verbot habe sie jedoch nicht davon ab, sofort einen zweiten Einreiseversuch zu starten, so die Polizei am heutigen Donnerstag-Nachmittag.
Nach ersten Erkenntnissen erfolgte die geplante Abholung in Wörgl (Bezirk Kufstein).
Der türkische Fahrer, der im Regierungsbezirk Schwaben gemeldet ist und über eine deutsche Niederlassungserlaubnis verfügt, erklärte den Beamten gegenüber, die fünfköpfige Gruppe im Rahmen seiner Tätigkeit als Personenbeförderer über die deutsch-österreichische Grenze gebracht zu haben. Eigenen Angaben zufolge wären ihm hierfür von dem nicht näher bekannten Auftraggeber der Fahrt am Telefon 1.400 Euro versprochen worden.
Gegen diesen im Hintergrund tätigen „Reiseorganisator“ werde laut Bundespolizei ermittelt.
Der türkische „Beförderungs-Unternehmer“ selbst wird sich auf ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern einzustellen haben. Die von ihm über die Grenze gebrachten Migranten mussten mit weiteren Strafanzeigen im Gepäck erneut nach Österreich zurückkehren. Sie wurden der österreichischen Polizei überstellt.