Maßnahme gilt in der gesamten Wasserburger Altstadt innerhalb der Innschleife

 

Am kommenden Sonntag – an Silvester – und am Montag an Neujahr ist es in der Wasserburger Altstadt verboten, „Böller“ abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke. Die Fläche ist im Plan (siehe Foto) farbig hinterlegt.

Es geht um „pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung“, wie der Begriff Böller erläutert wird.

Darüber hinaus gibt in Wasserburg auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ganz grundsätzlich verboten.