Auf einem Bauernhof - Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen 39-Jährigen
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gestern gegen einen 39-jährigen Mann einen Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung erwirkt. Der serbische Beschuldigte mit Wohnsitz in Serbien ist dringend verdächtig, am vergangenen Mittwoch – einen Tag nach dem Weihnachtsfest – in den Morgenstunden 18 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in einem Kleinbus völlig ungesichert über einen bayerischen Grenzübergang in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben.
Im Anschluss soll er sich in eine Hofeinfahrt eines landwirtschaftlichen Anwesens begeben haben, um dort die geschleusten Personen abzusetzen. Dort wiederum sollen drei Privatpersonen eine Flucht des Beschuldigten verhindert und diesen festgenommen haben.
Bei dieser Festnahme sei der Beschuldigte verletzt und das Schleuserfahrzeug beschädigt worden, so die Polizei heute Nachmittag.
Der mutmaßliche Schleuser wies jedenfalls Verletzungen auf. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Handlungen der Privatpersonen bei der Festnahme des Schleusers von dem sogenannten Jedermann-Festnahmerecht oder sonstigen Rechtfertigungs-Gründen gedeckt waren.
Die verständigte Polizei übernahm den Beschuldigten und fahndete erfolgreich nach den abgesetzten 18 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit.
Der Beschuldigte wurde heute Vormittag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht vorgeführt. Dieser hat aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Ermittlungen, die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein durch die Bundespolizei wegen des Vorwurfs des Einschleusens von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung geführt werden, gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr erlassen und in Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte ist geständig, die 18 Personen über die Grenze nach Deutschland gefahren und abgesetzt zu haben.
Bei der rechtlichen Bewertung ist der Ermittlungsrichter in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der ungesicherte Transport von 18 Personen in einem überladenen Kleinbus stelle eine abstrakt lebensgefährdende Behandlung hinsichtlich der geschleusten Personen dar.
Grundsätzlich gilt aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols, dass die Strafverfolgung den zuständigen Behörden vorbehalten ist. Die Strafprozess-Ordnung räumt jedoch in Fällen, in denen ein Straftäter auf frischer Tat betroffen wird, ein Festnahmerecht für jedermann ein, wenn der Täter der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Dieses Festnahmerecht gelte jedoch nur zu dem Zweck, den Festgenommenen der Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden zuzuführen. Es unterliege zudem weiteren Grenzen. Die Anwendung von Gewalt müsse insbesondere ‚verhältnismäßig‘ sein, sagt die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft hat daher zu prüfen, ob die Maßnahmen der festnehmenden Privatpersonen, die zu den Verletzungen des festgenommenen Schleusers und der Beschädigung des Schleuserfahrzeugs geführt haben, in der konkreten Situation verhältnismäßig und gerechtfertigt waren.
Grundsätzlich gelte zu bedenken, dass die Eigensicherung im Vordergrund stehen soll. Besonders im Bereich der Schleuserkriminalität werden die Täter immer skrupelloser und man bringe sich gegebenenfalls selbst in erhebliche Gefahr, so die Beamten. In jedem Fall sollte daher sofort die Polizei verständigt werden.
Mit dieser Festnahme setze sich auch weiterhin der Trend der Zunahme im Bereich der Schleuserkriminalität fort, so das Polizeipräsidium am heutigen Freitag-Nachmittag.