Organisierte Schleusertour endet bei Minusgraden zwischen Sachrang und Aschau
Die Bundespolizei hat gestern Vormittag zwischen Sachrang und Aschau im Chiemgau eine zehnköpfige, junge Migrantengruppe in Gewahrsam genommen. Nach ersten Erkenntnissen waren die sechs Männer und vier Jugendlichen zwischen 15 und 33 Jahren in den Morgenstunden von einem unbekannten Schleuser bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt auf der Landstraße abgesetzt und sich selbst überlassen worden.
Offenkundig versuchten die zurückgelassenen Personen, sich in der Morgendämmerung zu orientieren. Ein Zeuge, der auf die ortsunkundige Gruppe aufmerksam geworden war, informierte die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim.
Bei Eintreffen der verständigten Streifen der Polizeiinspektion Prien und der Rosenheimer Bundespolizei hatten sich die Migranten bereits aufgeteilt. Fünf von ihnen konnten auf Höhe des Weilers Stein und zwei einige hundert Meter entfernt neben der Staatsstraße angetroffen werden. Die übrigen drei fanden die Bundespolizisten auf dem Forstweg eines angrenzenden Waldstücks.
Eigenen Angaben zufolge stammen die Migranten ursprünglich aus Syrien. Papiere führten sie nicht mit. Die letzte Etappe ihrer organisierten Schleusung habe in Slowenien begonnen. Dort seien sie in einen Pkw gestiegen, mit dem sie der ihnen unbekannte Fahrer bis zur deutsch-österreichischen Grenze befördert habe. Mangels ausreichender Sitzplätze mussten vier der Insassen die gesamte Fahrt im Kofferraum zubringen.
Die sechs erwachsenen Syrer im Alter zwischen 20 und 33 Jahren sowie die vier Jugendlichen, zwischen 15 und 17 Jahre alt, wurden zur Bundespolizeidienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort konnten die Geschleusten zunächst versorgt werden.
Es ist vorgesehen, die alleinreisenden Minderjährigen der Obhut des Jugendamtes anzuvertrauen. Drei der Männer sollen im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zugeleitet werden.
Die anderen beiden werden die Bundesrepublik voraussichtlich wieder verlassen müssen, der eine, da er kein Interesse an Schutz in Deutschland geäußert hat, der andere, weil er sich nachweislich bereits in Bulgarien im Asylverfahren befindet.