Wegen der damit verbundenen Haftung bei Unfällen sollte es ernst genommen werden
Neben dem öffentlichen Winterdienst tragen auch die Bürger ihren Anteil an sicheren Straßen und Gehwegen. Neben angepasster Fahrweise und gegenseitige Rücksichtnahme sind Anlieger verpflichtet, die Gehbahnen vor Schnee und Glätte zu sichern. Darüber informiert seit heute auch eigens noch einmal die Stadt Wasserburg auf ihrer Homepage …
Eine Räum-Streupflicht der Anlieger besteht auch für die an private Grundstücke angrenzenden Bürgersteige und/oder Fahrbahnen. Welche Flächen genau, ist straßenweise unterschiedlich durch die Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. Bei den meisten Straßen ist dies die Fläche bis zur Fahrbahnmitte.
Die Anlieger haben diese Flächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen und bei Glätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen.
Nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, sei das Streuen von Tausalz ausnahmsweise zulässig.
Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Als Anlieger gilt im Wesentlichen der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder der Erbbauberechtigte. In vielen Fällen haben Eigentümer den Mietern die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag übertragen. Sicherungspflichtig sind auch diejenigen, deren Grundstück mittelbar über ein anderes Grundstück erschlossen wird (Hinterlieger). Vorder- und Hinterlieger tragen gegebenenfalls gemeinsam die Reinigungspflicht. Die Aufgaben können auch an Dritte (wie an einen Hausmeisterdienst) übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch beim Anlieger.
Die geräumtem Schnee- und Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahnen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Nicht selten ist zu beobachten, dass das Räumgut einfach auf die Fahrbahn geschoben wird. Das ist nicht zulässig und kann den Verkehr gefährden. Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte bitte freihalten, damit das Wasser bei Tauwetter gut abfließen kann. Alle Hydranten sind unbedingt freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr schnellen Zugriff hat.
Die Räum- und Streupflicht sollte wegen der damit verbundenen Haftung bei Unfällen ernst genommen werden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, kann dies zivil- oder strafrechtliche Haftungsansprüche zur Folge haben. Vor allem gilt zu bedenken, dass den Betroffenen gesundheitliche Schäden bleiben können.
Rechtliche Grundlage ist die Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die online auf
abrufbar ist.
Was ist, wenn der gemeindliche Räumdienst erst nachmittags um 15 Uhr kommt? Haften die dann auch? Nebenbei komme ich dann auch nicht in die Arbeit…
Da stimme ich zu. Die Stadt räumt auch teilweise erst am späten Nachmittag oder auch Mal erst am nächsten Tag.
Das streugut müsste auch zu Verfügung stehen oder streukästen im Winter aufstellen da manche keine Möglichkeit haben das zu lagern
Bei Leute mit gehbehinderung oder ähnliches ist es nicht möglich
Es ist bei uns in Selb so üblich, dass weder der städtische noch die privaten
Räumdienste nicht gründlich den Schnee wegräumen ,es wird nur zentnerweise Salz gestreut ,aber der dadurch entstandene Matsch wird nicht beseitigt, aber es ist äusserst gefährlich darauf zu laufen, auch friert er ja wieder wenn die Wirkung des Streugutes nachlässt. Hat man hier Angst, einen oder zwei Handgriffe zu viel zu machen? Man spielt auf diese Weise mit der Gesundheit der Bürger, speziell der älteren Leute.
In der Theorie alles nett und schön, aber…wo soll denn der Schnee in den Gassen von Wasserburg hingeschoben werden? Auf die Strasse –> darfst nicht, behindert die Autos, –> auf einen leeren Parkplatz –> bekommst du Ärger mit Parkplatzsuchenden. Also ?!? Und der schöne Sand und Riesel verstopft die Kanaleinlaufschächte nicht. Na dann mal Augen auf
wenn´s mal wieder heftig regnet, sag ich nur. Und bei heftigen Schneefällen kann von keinem verlangt werden, dass von 07:00 bis 20:00 alle Gehwege entsprechend den Vorgaben präpariert sind. Wenn sich die Stadt auch so penibel an diese Vorgaben halten würde…Wie schon ST treffend bemerkt hat, fehlen Streugutkästen in den einzelnen Gassen. Ich habe definitiv keinen Platz um kiloweise Riesel zu lagern. Nicht immer einfach alles auf den Bürger abwälzen, sondern auch einmal mit konstruktiven Ideen um´s Eck kommen. Aber eh egal, weil jetzt taut es und dann ist die Diskussion eh vorbei.
Der Bürger soll streuen, aber Stadt, Gemeinde, Landkreis haben das gestern wohl vergessen.
Kam ja auch ganz plötzlich – der nächtliche Regen und die Minusgrade.