Unter falschem Namen unterwegs: Mehrfach gesuchter Georgier bei Grenzkontrolle gefasst
Die Bundespolizei Rosenheim hat jetzt einen gesuchten Georgier auf richterliche Anordnung hin in Bernau ins Gefängnis gebracht. Offenbar hatte der Mann bei der vorausgegangenen Grenzkontrolle im Landkreis nahe Kiefersfelden vergeblich versucht, mithilfe einer neuen Identität unbehelligt davon zu kommen. In Deutschland wurde der polizeibekannte 39-Jährige von gleich mehreren Justizbehörden gesucht.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überprüfung der Personalien des georgischen Pkw-Beifahrers an der A93 schien zunächst alles in Ordnung zu sein. Der Kontrollierte konnte sich mit einem gültigen, georgischen Reisepass ordnungsgemäß ausweisen.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Tasche kam allerdings ein weiteres Ausweisdokument mit dem Lichtbild des Mannes zum Vorschein. An der Echtheit der georgischen Identitätskarte bestand zwar laut der Rosenheimer Bundespolizei kein Zweifel, allerdings wich der eingetragene Name von dem des zuvor ausgehändigten Passes ab.
Mithilfe des Polizeicomputers stellte sich rasch heraus, weshalb sich der Georgier einen Pass mit anderen Personalien beschafft haben dürfte. Offenkundig war er aus polizeilicher Sicht alles andere als ein „unbeschriebenes Blatt“:
In der Vergangenheit war der georgische Staatsangehörige bereits mehrfach wegen Wohnungseinbruchs, Bandendiebstahls oder Urkundenfälschung in Erscheinung getreten. Darüber hinaus interessieren sich die Staatsanwaltschaften in Regensburg, Kleve und Mönchengladbach angesichts laufender Ermittlungen wegen Betrugs, Urkundenfälschung beziehungsweise eines besonders schweren Diebstahlsfalls für seinen Aufenthaltsort.
Aufgrund eines 2019 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Schwelm (Ennepe-Ruhr-Kreis) hatte er wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls einschließlich Verfahrenskosten auch noch rund 1.000 Euro zu entrichten.
Außerdem hatte das Amtsgericht Essen wegen eines 2020 mutmaßlich begangenen Wohnungseinbruchs einen Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend Tatverdächtigen erlassen.
Die Liste der ihm zur Last gelegten Straftaten wurde im Übrigen von den Rosenheimer Bundespolizisten noch um den Vorwurf des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise erweitert. Bei der Begutachtung seiner mitgeführten Sachen fiel den Beamten auf, dass in seiner Handy-Hülle ein ukrainischer Führerschein steckte. Diese Fahrerlaubnis wurde als „glatte Fälschung“ entlarvt.
Die Bundespolizei nahm den Mann in der Kontrollstelle an der A93 fest und brachte ihn zunächst zur Dienststelle nach Rosenheim. Dort konnte er zwar die geforderte Geldstrafe begleichen, doch kam allein angesichts des Untersuchungshaftbefehls eine Weiterreise weiterhin nicht in Betracht.
Auf richterliche Anordnung hin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Er wird sich voraussichtlich schon bald im Rahmen der anstehenden Verfahren zu verantworten haben.