Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer beim Landgericht Traunstein
Es war ein kleiner Paukenschlag am Montag im Landgericht Traunstein, als der Befangenheitsantrag der Verteidigung im Mordprozess gegen Sebastian T. aus Aschau bei Gericht einging. Der Verteidigung war durch Zufall eine E-Mail Korrespondenz zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler in die Hände gefallen und sie hatte einen Befangenheitsantrag gegen die ganze Kammer gestellt, die mit dem Prozess befasst ist.
Wegen dieses Befangenheitsantrags wird derzeit der Prozess auch nicht fortgesetzt. Die beiden Verhandlungstage, die für diese Woche anberaumt waren, entfallen. Wie die Wasserburger Stimme heute von der Pressestelle des Landgerichts Traunstein erfahren konnte, kann die Frage, wie es denn nun im Mordprozess Hanna W. (Foto) gegen Sebastian T. weitergeht, erst beantwortet werden, wenn die Stellungnahmen aller Beteiligten vorliegen.
Sowohl die drei Richter, als auch die Staatsanwaltschaft und, daran anschließend, die Verteidigung, dürften noch Stellungnahmen liefern. Deshalb ist mit einer Entscheidung der Kammer am Landgericht Traunstein, die mit dem Befangenheitsantrag befasst ist, nicht vor Ende der nächsten Woche zu rechnen.
Dann wird man auch genauer sagen können, ob, und wenn ja, wie, der Prozess fortgesetzt werden wird.
Wir berichten weiter …
Na sowas, was es alles so gibt in unserer „unabhängigen“ Justiz ?!?
Interessant ist ja auch die Formulierung „in die Hände gefallen“.
Da stimmt die Richterin mit dem Staatsanwalt das Urteil per Email ab – und das Email fällt der Verteidigung „in die Hände“, wie das wohl ging …
@Quincy: Es ist schon interessant, was Sie alles in dem kleinen Artikel lesen!
???, Woher weiß Quincy, das in der Email, die Rede von einem Urteil war?? Also ich lese da nicht von Befangenheitsantrag, wegen Urteils Absprache! ;-)
….woher weiß er das?
Ich weiß es nicht. Ich zähle nur 1+1 zusammen. Wenn die beiden nur Kuchenrezepte ausgetauscht hätten, wäre der Befangenheitsantrag ja wohl nicht begründet. Aber wir Bürger erfahren hoffentlich noch in voller Transparenz, was da ausgetauscht wurde. Es geht mir hier nur um die unprofessionelle, und wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, skandalöse Vorgehensweise der Richterin und des Staatsanwaltes.
Wo kommen wir denn da hin, bzw. sind wir schon gelandet, wenn die Neutralität des „hohen“ Gerichts nicht mehr gewahrt ist.
Da können wir uns den ganzen Aufwand sparen, den rechtsstaatlichen Grundsatz: In dubio pro reo, vergessen und gleich im Internet abstimmen lassen.
Vielleicht wäre ein Neuanfang gar nicht so schlecht. Der Prozess, wie bisher geführt, kann ohne Umgehung der Gewaltenteilung zu keinem Urteil führen, das die Angehörigen abschließen lässt.
Dieses Verfahren ist doch nur noch als Wahnsinn zu bezeichnen. Eine völlig unklare Beweislage, eine scheinbar überforderte Justiz, der standhaft schweigende Angeklagte, usw…… Als einzig gesichert darf gelten, dass die Angehörigen des Opfers wahrscheinlich die Welt nicht mehr verstehen, und sich ihr Leiden, aller Voraussicht nach, noch ewig fortsetzen wird.
In diesem schon etwas komplizierten Fall gibt es in jedem Fall nur Verlierer. Hannas Eltern leiden ihr Leben lang unter dem Verlust ihrer Tochter.
Und der Angeklagte, ob er es nun wirklich war oder nicht, wird in keinem Fall ein glückliches Leben führen können.(…) Ich beneide niemanden der Prozessbeteiligten um ihren Job.
Nur aus der Berichterstattung seit Prozessbeginn, konnte man feststellen, dass für die Richterin das Urteil wohl schon festgestanden hat….!!
Frau Assbichler gibt einer Zeugin „Hausaufgaben auf“ weil die Zeugin nicht so ausgesagt hat, wie sie sich das gewünscht hat…!
Sind wir am LG Traunstein in einer „Bananenrepublik“ ??
Die Art und Weise der Beweisaufnahme war so parteiisch, das geht schlicht und ergreifend nicht in einem Rechtsstaat.
Das einzig richtige wäre die Richterin Assbichler vom diesen Fall abzuziehen und den Prozess neu zu beginnen, damit ein Rechtsstaatliches Urteil erreicht wird.
Ein wa(h)rlicher äußerst merkwürdiger Prozess….
Wenn man die Berichterstattung folgt, gab es nie einen tragfähigen Beweis dass der Angeklagte die Tat begangen hat.
Dass hier alles getan werden muss um den Täter zu finden und seiner gerechten Strafe zuzuführen, steht außer Zweifel!
Aber, so wie das hier gelaufen ist, kann man sagen, dass die Richterin die Glaubwürdigkeit des Landgerichts Traunstein – schon an Anfang – durch ihre eigenen Aussagen verspielt hat!
Von Neutralität ist dieses Verfahren weit entfernt.