Nur Stunden nach der Tat: Gestohlenes Smartphone bei Grenzkontrolle sichergestellt
Kiefersfelden – Die Bundespolizei hat an der A93 auf Höhe Kiefersfelden dafür gesorgt, dass ein in Wörgl (Bezirk Tirol) gestohlenes Smartphone wieder seinem rechtmäßigen Besitzer übergeben werden konnte. Dabei lag der mutmaßliche Diebstahl, der einem rumänischen Staatsangehörigen angelastet wird, nur knapp drei Stunden zurück.
Bei den Grenzkontrollen an der Inntalautobahn überprüften die Bundespolizisten die Insassen eines Autos mit britischen Kennzeichen. Die vier Männer wiesen sich mit rumänischen Papieren aus. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums fiel den Beamten in einem Fach der Mittelkonsole ein Smartphone auf (Foto). Auf Nachfrage zu den Eigentumsverhältnissen des Mobiltelefons gab einer der Mitfahrer an, dass er es in der Salzburger Fußgängerzone für 50 Euro einem Passanten abgekauft hätte. Kaufbelege könne er jedoch nicht vorweisen. Der Mann wurde gebeten, das Handy zu entsperren. Hierzu war er jedoch nicht in der Lage. Stattdessen bot der 22-Jährige den Bundespolizisten an, dass sie das Smartphone schlicht behalten könnten.
Dieser freigiebige Umgang mit dem Mobiltelefon verstärkte das Misstrauen der Kontrollbeamten. Wie sich bei der Nachschau auf dem Display herausstellte, war dort bereits vermerkt, dass das Gerät als verloren galt. Über die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim wurde mit der österreichischen Polizei Verbindung aufgenommen. Die Nachforschungen ergaben rasch, dass es sich um ein noch am selben Tag als abhandengekommen gemeldetes Handy handeln muss. Nach ersten Erkenntnissen war es wohl rund drei Stunden zuvor in Wörgl aus der Handtasche einer 42-jährigen Frau entwendet worden.
Die Bundespolizei stellte das Smartphone sicher und übergab es wenig später der österreichischen Polizei in Kufstein, die für die Weiterleitung des Geräts an die rechtmäßige Eigentümerin sorgte. Die weiteren Ermittlungen wegen des offenkundigen Diebstahlsfalls werden in der Zuständigkeit der Landespolizeidirektion Tirol geführt.
Im Übrigen stellte sich bei der Überprüfung der Personalien der Rumänen durch die Rosenheimer Bundespolizei heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Bielefeld wegen eines anderen Ermittlungsverfahrens am Aufenthaltsort eines der vier Männer interessiert ist. Der Tatvorwurf in diesem Fall: Bandendiebstahl. Nachdem die ladungsfähige Anschrift erfasst und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden konnte, durfte das Quartett seine Reise fortsetzen. Der eine oder andere aus der Reisegruppe wird voraussichtlich schon bald Post von der jeweils zuständigen Ermittlungsbehörde bekommen.