Bauauschuss beschäftigte sich mit der Fassadengestaltung im Bereich des Gewandhauses Gruber

In welcher Farbe dürfen Fassaden an der Innfront gestrichen werden? Die Gestaltungssatzung der Stadt Wasserburg macht hier eindeutige Vorgaben. Und an diese Vorgaben hatte sich der Eigentümer des „Gewandhaus Gruber“ nicht gehalten. Denn das dunkle Rot, das für dieses Unternehmen steht und in deren Farbton die Fassade  gehalten ist, ist eben an der Innfront nicht erlaubt. Und deshalb stand die Fassadenfarbe beim Gewandhaus Gruber nunmehr im Bauausschuss auf der Tagesordnung.

Im August 2022 wurden nämlich die Fassaden der Gebäude Schmidzeile 1 bis 5 auch auf der Innseite in den bekannten Rottönen gestrichen, und das ohne Abstimmung mit der Denkmalsschutzbehörde noch der Stadt Wasserburg. Da das Gewandhaus Gruber auch eine Werbung für sich anbrachte, und zwar „größer und dominanter“ als bisher, fanden mehrere Besprechungen mit den Verantwortlichen des Gewandhauses, den Denkmalsschutzbehörden und der Stadt Wasserburg im Landratsamt statt, zuletzt am 16. November und dort wurde ein „Kompromiss“ gefunden, dem wohl alle Gesprächsteilnehmer zugestimmt hätten, der besagte, dass nunmehr die große Werbeaufschrift auf der Innseite im Bereich der Schmidzeile 3 wieder entfernt werden soll.

Der Bauausschuss der Stadt müsse einer Abweichung von der Gestaltungssatzung zustimmen, damit im Bereich der Schmidzeile 1 wieder eine Werbeaufschrift, allerdings kleiner als bisher, genehmigt werden könne. Das besonders auffällige „halbe Haus“ im Bereich der innseitigen Fassade im Bereich der Schmidzeile 1 müsse „optisch zurückgenommen“ werden. Der Farbton hierfür müsse mit der Unteren Denkmalsschutzbehörde abgestimmt werden. Unter diesen Umständen dürfte der starke Rotton in der Fassadenfarbe auf der Innseite bleiben.

Bürgermeister Kölbl fragte die Mitglieder des Bauausschusses, ob sie mit diesem Kompromiss leben könnten, als sich Christian Stadler (Bündnis 90 / Die Grünen) empört zu Wort meldete. Er sehe überhaupt nicht ein, warum man dem Gewandhaus Gruber hier eine Befreiung erteilen solle, wenn „sich die Verantwortlichen über alle rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt“ und dann großzügig einen Kompromiss anbiete. Christian Peiker (SPD) und Friedrike Kayser-Büker (SPD) pflichteten Stadler vollinhaltlich bei. Auch Dr. Hermann Budenhofer (FW) meinte, dass er der Argumentation von Christian Stadler folgen könne. Nachgeben wäre „Kuhhandel“. Stadler meldete sich nochmals zu Wort und meinte, dass er es nicht verstehen könne, dass, wenn das Landratsamt zehn Schritte auf Gruber zuginge und Gruber einen halben Schritt mache, man das Ganze einen Kompromiss nenne. Auch pflichtete Dr. Budenhofer bei und merkte an, dass die Aktion mit dem Farbton auf der Innseite nicht korrekt gewesen sei.

Der Beschlussvorschlag, der den Mitgliedern zur Abstimmung gestellt wurde, sieht nun vor, dass eine Werbeaufschrift im Bereich der Schmidzeile 1 angebracht werden dürfe, wenn die bestehende im Bereich der Schmidzeile 3 überstrichen werde und „der Treppengiebel in Abstimmung mit den Denkmalsschutzbehörden“ so gestrichen werde, „dass die Dominanz des Giebels optisch zurückgenommen“ wird. Auf Grund der Wortmeldungen hätte man eigentlich erwarten können, dass dieser Beschlussantrag abgelehnt würde, aber er fand mit 4:3 Stimmen eine knappe Mehrheit im Ausschuss.

 

PETER RINK