Polizei stoppte gestern einen 40-Jährigen eigentlich wegen fehlenden Kennzeichens
Gestern Nachmittag um 14 Uhr in Rosenheim: Die Polizei stoppte in der Rechenauerstraße einen 40-Jährigen mit seinem E-Scooter – das neue Versicherungskennzeichen fehlte, deshalb war der Mann mit dem Scooter aufgefallen. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten die Beamten aber dann auch noch bei dem 40-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten. Ja, vor ein paar Tagen habe er einen Joint geraucht, so die Auskunft des 40-Jährigen. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Konsum von Cannabis.
Gegen den Fahrer wurde aufgrund der Fahrt unter Drogeneinfluss ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem 1-monatigem Fahrverbot eingeleitet. Da die Versicherung für das Fahrzeug nicht gegeben war, erfolgte ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Am Morgen einen Joint und die Polizei ist dein Freund.
„Drogentypische Auffälligkeiten“ werden anscheinend allen unterstellt, die in eine Polizeikontrolle geraten.
Wer dann noch so dämlich ist, den Konsum einzuräumen, dem ist nicht mehr zu helfen.
(…)
Dann wird es aber gleich mal als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgelegt. Zwei bezeugende Polizisten gegen einen Drogenabhängigen. Hast keine Chance.
Quatsch! Keiner muss sich selbst belasten, keiner muss Angaben machen, die über seine Personalien hinausgehen, niemand muss einem Test zustimmen.