Bienenseuche festgestellt - Stadt und Landkreis Rosenheim legen Sperrbezirk fest
In einem Bienenstand im Rosenheimer Stadtteil Egarten wurde die Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt. Das teilt das Veterinäramt für die Stadt und den Landkreis Rosenheim am heutigen Donnerstag-Vormittag über die Pressestelle des Landratsamtes mit. Wie in der Bienenseuchen-Verordnung vorgeschrieben, haben die Stadt und der Landkreis nun einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet.
Auch ein Untersuchungsgebiet mit einem Radius von zwei Kilometern wurde festgelegt. Betroffen ist auch die Gemeinde Großkaro. Die rechtlich notwendige Allgemeinverfügung gilt bereits. Für die Bürger bestehe keine Gefahr, da die Seuche für Menschen ungefährlich sei, heißt es.
Bei der „Amerikanischen Faulbrut“ handelt es sich um eine bakterielle, hoch ansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche.
Sie unterliegt der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.
Die Bekämpfungs-Maßnahmen werden vom Veterinäramt zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Rosenheim veranlasst und koordiniert.
Auch Honig und Honigprodukte würden in ihrer Qualität nicht beeinflusst, so das Landratsamt.
In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt jedoch daraufhin, dass alle Bürger mithelfen können, die Gesundheit von Bienen zu erhalten. Tatsächlich könnten unverschlossene und ungenügend gereinigte Honiggläser eine Ansteckungsgefahr für Bienen darstellen, da der Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ auch in zahlreichen Honigen im Lebensmittelhandel vorkomme …
Deshalb wird dringend darum gebeten, keinen Honig an Bienen zu verfüttern und nur gründlich gereinigte und verschlossene Honiggläser zu entsorgen.
Der Erreger wurde, nach Angaben des Veterinäramtes, im Rahmen einer Routine-Untersuchung festgestellt. Bei der Begutachtung des Bienenstandes stellten ein Amtstierarzt und ein Bienen-Sachverständiger erste Krankheitssymptome fest.
Da die Erkrankung zu einem frühen Zeitpunkt erkannt und bereits erste Bekämpfungs-Maßnahmen am Ausbruchsbestand durchgeführt worden seien, bestehe große Hoffnung, dass sich die Seuche noch nicht weiter ausgebreitet habe.
Um dies zu überprüfen und auch um weitere Infektionsquellen ausschließen zu können, werden nun alle vorhandenen Bienenvölker innerhalb des Sperrbezirks sowie des Untersuchungsgebietes untersucht. Vornehmen werden dies Bienen-Sachverständige im Auftrag des Veterinäramtes.
Zudem gilt innerhalb des Sperrbezirks, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen.
Bewegliche Bienenstände müssen an ihrem Standort bleiben.
Auch dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Die Imker, die Bienen im Sperrbezirk halten, müssen die Anzahl und die genauen Standorte ihrer Bestände unverzüglich dem Veterinäramt Rosenheim mitteilen.
Der Sperrbezirk schließt Teile der Stadt Rosenheim sowie der Gemeinde Großkarolinenfeld ein.
In den in Amtsblättern veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Stadt und des Landkreises Rosenheim sind Sperrbezirk und Untersuchungsgebiet in einer Karte dargestellt. Die Amtsblätter können auf den jeweiligen Internetseiten eingesehen werden.
Wie der Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ in den Ausbruchsbestand kam, ist noch nicht geklärt.
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