Bauausschuss genehmigte umfangreiches Bauvorhaben am Weberzipfel 

„Man zerschießt sich mit jeder Ausnahme die Satzung“, empörte sich Stadtrat Christian Stadler in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Hintergrund war das Bauvorhaben am Weberzipfel 8, 10 und 12 – ein Gebäudekomplex, der nach dem Brand im vergangenen Jahr (wir berichteten) nicht mehr sanierbar erscheint. Nun will der Eigentümer das Gebäude neu errichten und dabei gleichzeitig das Dachgeschoss anheben, um damit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Für die Mitglieder des Bauausschusses war dies ein schwieriges Thema. Denn der Eigentümer beantragt tatsächlich eine mehrfache Abweichung von der Gestaltungssatzung der Stadt Wasserburg, die erst im vergangenen September in Kraft getreten war. Stadlers Empörung erfuhr im Bauausschuss auch sofort Unterstützung: Sowohl Christian Peiker (SPD), als auch Dr. Hermann Budenhofer (FWRW) und auch Wolfgang Schmid (CSU) pflichteten Stadler bei, dass es nicht Sinn der Gestaltungssatzung sein könne, wenn in jeder Sitzung eine Ausnahme beschlossen werden müsse.

Der Bauausschuss stand vor einer schwierigen Entscheidung. Natürlich braucht Wasserburg zusätzliche Wohnungen, zumal im Innenstadtbereich, andererseits will man die Gestaltungssatzung nicht immer wieder durch Ausnahmeregelungen aufweichen.

Und so beschloss der Bauausschuss einstimmig, dass bei der Fensterfront im Bereich des Weberzipfels 10 auf die ansonsten verpflichtenden Sprossen bei der Fensterfrontgestaltung verzichtet werden kann, bei der Fensterfront im Bereich des Weberzipfels 12 hingegen die Vorgaben der Gestaltungssatzung zu beachten seien.

Schließlich beschloss der Bauausschuss, dass bei der Ausführung der neu anzulegenden Schaufenster und Ladentüren eine Abstimmung mit den Denkmalsschutzbehörden erforderlich ist. Die Tatsache, dass neuer Wohnraum entstehen könne, leitete die Mitglieder des Bauausschusses bei ihrer Entscheidung, selbst wenn eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nur ungern genehmigt wurde.

RP