Soyener Gemeinderat beschließt entsprechende Satzung
In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschloss der Soyener Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Soyen Süd-West (wir berichteten). Dieser Bebauungsplan soll eine geregelte Erschließung und Wohnbebauung im Geltungsbereich ermöglichen. Mit zwei Gegenstimmen beschloss der Rat den Erlass einer Veränderungssperre.
Soyens Zweite Bürgermeisterin Afra Zantner informierte, dass für eine ordnungsgemäße städtebauliche Regelung der möglichen Nachverdichtung dringender Handlungsbedarf bestehe, dies solle in Form einer gemeindlichen Bauleitplanung geschehen.
Besonders problematisch sei die „gesicherte Erschließung“, diese könne nach Auffassung der Verwaltung im Falle einer Nachverdichtung nach Baugesetzbuch nicht mehr sichergestellt werden. Besonders kritisch werden die Punkte Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung und die wegemäßige Erschließung gesehen. Das bestehende Kanalnetz (Mischwasserkanal) sei nicht geeignet, das Schmutz- und Regenwasser sämtlicher Grundstücke, für die eine Nachverdichtung zulässig wäre, aufzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Bei der wegemäßigen Erschließung sei schon jetzt ein Teil der Grundstücke als sogenannte Hinterliegergrundstücke nur über private Zuwegungen erreichbar. Im Falle von Nachverdichtungen der Grundstücke kämen hier noch weitere solcher Hinterliegergrundstücke hinzu, welche wegemäßig erschlossen werden müssen. In der Praxis führe die ungeregelte wegemäßige Erschließung über private Grundstücke oftmals zu Problemen beim Ausbauzustand, fehlenden Wendemöglichkeiten oder zu geringer Breite.
TANJA GEIDOBLER
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