Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (245)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

Beim Blick auf die Rückseite der Führerscheinkarte fällt einigen Fahrern auf: In der Zeile für die Fahrerlaubnisklasse A sind die beiden Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen. Was bedeuten diese Zahlen und was müssen Führerscheinbesitzer beachten?

 

Achtung: Motorradfahren nicht erlaubt

Ein häufiges Missverständnis hinsichtlich der beiden Schlüsselzahlen ist, dass damit das Fahren von Motorrädern erlaubt wäre. Dem ist allerdings nicht so. Die Schlüsselzahlen beschränken die Klasse A vielmehr auf dreirädrige Fahrzeuge („Trikes“) sowie Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm. Zweirädrige Kraftfahrzeuge oberhalb der Klasse AM („50er-Mopeds“) dürfen damit nicht gefahren werden.

 

Warum gibt es die Schlüsselzahlen?

Hintergrund der beiden Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 ist eine Änderung des Fahrerlaubnisrechts, die zum 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Bis zu diesem Datum waren Trikes der Fahrerlaubnisklasse B zugeordnet. Konkret hieß das: Wer die die Klasse B erworben hatte, durfte damit gleichzeitig auch Trikes fahren.

Seit der Änderung vom Januar 2013 fallen Trikes unter die Fahrerlaubnisklasse A. Wer die dreirädrigen Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen will, muss seitdem also den Motorradführerschein machen. Die Schlüsselzahlen dienen dazu, den Besitzstand der Fahrer zu anzuzeigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Stichtag erworben haben.

 

Wem werden die Schlüsselzahlen eingetragen?

Auf ihrer Führerscheinkarte finden alle jene Fahrer die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben und ihr Führerscheindokument zu einem späteren Zeitpunkt erhalten haben – beispielsweise, weil die Karte verloren ging, eine neue Fahrerlaubnisklasse erworben oder der Führerschein routinemäßig ausgetauscht wurde. Die Schlüsselzahlen zeigen dabei an: Zwar hat der Fahrer nicht die reguläre Fahrerlaubnisklasse A inne, darf aber dennoch aufgrund der Besitzstandswahrung dreirädrige Kraftfahrzeuge führen, die über der Klasse AM liegen.

 

Unser Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, was einzelne Schlüsselzahlen bedeuten, können Sie sich jederzeit an die örtlichen Fahrschulen oder auch die bekannten Automobilclubs wenden. Beide geben gerne Auskunft über die Bedeutung der Schlüsselzahlen. Keinesfalls sollten Sie sich bei Fahrzeugen hinters Steuer setzen, bei denen Sie nicht sicher sind, ob sie die notwendige Fahrerlaubnis dafür besitzen. Verstöße erfüllen häufig den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wofür neben Geldstrafen auch Einschränkungen bei den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen bis hin zu deren Verlust die Folge sein können.

 

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