Nach Sitzung im Landtag: Gemeinde Rott sieht das bestätigt - Landratsamt widerspricht

Am gestrigen Mittwoch fand eine öffentliche Sitzung des Petitions-Ausschusses des Bayerischen Landtags statt. Thema war unter anderem die vom Landkreis Rosenheim geplante Einrichtung für 500 Flüchtlinge am Eckfeld in Rott (wir berichteten mehrfach). Bei der Sitzung waren gestern Rotts Bürgermeister Daniel Wendrock und Dritter Bürgermeister Christoph Sewald von der SPD gemeinsam mit Vertretern der Bürgerinitiative „Rott rottiert“ anwesend. Sie gaben heute eine brisante Erklärung dazu ab. Demnach soll sich bei der Sitzung herausgestellt haben, dass die geplante Unterkunft, in der früher Lampen produziert wurden, mit Quecksilber belastet ist. 

Damit ergäben sich für Rott zahlreiche Fragen, die die Gemeinde gemeinsam mit ihren Rechtsanwälten und eventuell entsprechenden Sachverständigen klären wolle, so Bürgermeister Wendrock heute.

Eine Entscheidung über die Petition aus Rott wurde gestern vertagt. Es wurde ein Ortstermin mit den Landtagsabgeordneten vereinbart, um die Situation vor Ort in Rott aufgrund der Beschwerde zu begutachten.

Das Landratsamt gab dazu am späten Nachmittag eine Erklärung heraus, die der Bürgerinitiative und des Bürgermeisters widerspricht. Darin heißt es: „Das Landratsamt Rosenheim hat Mitte März ein Gutachten zu einer möglichen Quecksilber-Belastung in der geplanten Erstaufnahme-Einrichtung in Rott  in Auftrag gegeben. Hintergrund war ein möglicher Verdacht, der sich aus der vorherigen Nutzung des Gebäudes am Eckfeld ergeben hat. Aus dem Gutachten, das am vergangenen Freitag im Landratsamt eingegangen ist, geht eindeutig hervor, dass in dem Gebäude keine gefährliche Quecksilber-Belastung besteht.“

Bei der Raumluftmessung sei in sechs von acht Räumen Quecksilber-Konzentrationen weit unterhalb des strengsten aller Richtwerte ermittelt worden. Unterhalb dieses Wertes liefere die Raumluft langfristig keinerlei nennenswerten Beitrag zur Gesamtbelastung. In einem Raum werde der Richtwert exakt erreicht und „lediglich in einem weiteren Raum geringfügig überschritten“.

Das Landratsamt: „Bei Menschen mit Amalgam-Zahnfüllungen werden beim Ausatmen Mittelwerte bis zum Sechzigfachen dieses Richtwerts gemessen. Bei intensivem Kauen wird in der Mundluft der Richtwert sogar bis zum 800-fachen überschritten. Nachdem das Gutachten beim Landratsamt eingegangen war, wurde es an den Eigentümer und Vermieter des Gebäudes weitergeleitet. Es fließt ins Baugenehmigungs-Verfahren ein.“

Landrat Otto Lederer steht zu seinem Wort, dass die Gesundheit der schutzsuchenden Menschen Vorrang habe: „Um jedmögliche Beeinträchtigung von Personen vollkommen auszuschließen, sollen die beiden betroffenen Räume nicht zur Beherbergung verwendet werden.“