Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (247)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage, wann Geschwindigkeitsbegrenzungen enden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen maßgeblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Grundsätzlich sind die Regelungen dazu recht klar und gehören zum Einmaleins eines jeden Führerscheinbesitzers. Unsicherheiten ergeben sich jedoch regelmäßig bei der Frage, wann Geschwindigkeitsbegrenzungen enden. Wir haben die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Endet eine Geschwindigkeitsbeschränkung automatisch an Kreuzungen oder Einmündungen?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch enden, sobald man eine Kreuzung oder Einmündung passiert. Diese Annahme ist jedoch falsch. Einmündende Straßen heben Geschwindigkeitsregelungen nicht auf. Insbesondere von ortskundigen Fahrern wird sogar erwartet, dass sie sich an die Begrenzung halten, auch wenn sie selbst kein entsprechendes Verkehrszeichen passiert haben. Ortfremde Fahrer hingegen können die Begrenzung nicht kennen – und bei Verstößen dementsprechend auch nicht sanktioniert werden.
Wer an einer deaktivierten Schilderbrücke auf der Autobahn vorbeifährt, kann ebenfalls nicht automatisch davon ausgehen, dass die zuvor angezeigte Höchstgeschwindigkeit aufgehoben ist.
Was gilt, wenn ich in eine andere Straße abbiege?
Wenn man in eine andere Straße einbiegt, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung der vorherigen Straße nicht mehr. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind streckenbezogen und gelten nur auf der Straße, auf der sie angeordnet wurden. Ausnahmen bilden Geschwindigkeitszonen (z.B. „Zone 30 km/h“), in denen das Tempolimit bis zum entsprechenden Aushebungszeichen im gesamten Gebiet gilt.
Wie werden Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam aufgehoben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für das Ende von Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Aufhebung durch Verkehrszeichen
Verschiedene Verkehrszeichen heben Geschwindigkeitsbeschränkungen auf. Dazu gehören Zeichen 278 („Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“) und Zeichen 282 („Ende sämtlicher Streckenverbote“). Auch ein neues Schild mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit hebt vorherige Höchstgeschwindigkeiten auf.
- Ende einer Gefahrenstelle
Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung gemeinsam mit einem Gefahrzeichen aufgestellt, so endet die Beschränkung, sobald die Gefahrenstelle zweifelsfrei passiert ist und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen angebracht ist.
- Mit dem Zusatzzeichen für eine Streckenbegrenzung
Das Verkehrszeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann durch verschiedene Zusatzzeichen ergänzt werden. Unter anderem ist die Kombination mit dem Zeichen 1001-30 „auf…m“ möglich. Nach dem Abfahren der auf dem Zusatzzeichen angegebenen Distanz ist die Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls aufgehoben.
Unser Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine zulässige Höchstgeschwindigkeit noch gilt, sollten Sie sich lieber an die niedrigere Geschwindigkeit halten. Bei einer Kontrolle drohen ansonsten schnell empfindliche Sanktionen. Auch wer sich auf Anzeigen im Fahrzeug verlässt – beispielsweise in Form von Verkehrszeichen, die im Display angezeigt werden – kann in die Irre geleitet werden. Häufig werden vor allem situativ angeordnete Verkehrszeichen nicht erkannt. Eine aufmerksame Fahrweise ist und bleibt der beste Garant für das Einhalten der richtigen Geschwindigkeit.
Foto: Pixabay
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