Am Holzhofweg in Wasserburg soll ein neues Doppelhaus errichtet werden
Am Holzhofweg in Wasserburg soll ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt werden. Gedacht ist an ein Doppelhaus. Die Stadt Wasserburg sucht hierfür Investoren. Geplant durch die Stadt ist folgendes:
Die Heiliggeist-Spitalstiftung übernimmt die Verantwortung für die Maßnahme, insbesondere die Vergabe für die Erbbaurechte. Ein Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 75 Jahren soll geschlossen werden mit einem jährlichen Erbbauzins von 3,5 Prozent aus dem Bodenwert, was einem Erbbauzins in Höhe von knapp 18.500 Euro pro Jahr entspricht. Dieser Wert soll alle drei Jahre angepasst werden. Mit der Vermarktung soll aber erst begonnen werden, wenn die Bewerber hierfür feststehen.
Das Liegenschaftsamt hat hierfür Kriterien zusammengestellt, die den Familienstand des Bewerbers ebenso berücksichtigen wie Behinderungen, ehrenamtliches Engagement und die Pflege naher pflegebedürftiger Angehöriger.
Ziel der Verwaltung ist es, Anfang 2025 entsprechende Verträge schließen zu können, über deren Zustandekommen dann der Stadtrat zu entscheiden hat.
In der Aussprache wandte Bürgermeister Kölbl ein, dass die Konditionen nicht neu verhandelt werden sollen und dass das ausgearbeitete Punktesystem bei der Vergabe zu berücksichtigen sei. Dabei wurde eingehend auch die Frage erörtert, ob ein Bewerber, der einen pflegebedürftigen Angehörigen in der eigenen Wohnung pflegt, zu bevorzugen sei, indem man ihm hierfür mehr Punkte anrechne.
Ergänzend wurde noch erwähnt, dass die Bewerberlage momentan gar nicht gut sei. Dennoch beschloss der Hauptausschuss einstimmig den Richtlinienvorschlag der Stadtverwaltung.
Ein Erbbauzins von 18.500 € pro Jahr für ein Grundstück mit Doppelhaus.
Das bedeutet, dass auf jedes Grundstück ca. 9250 € pro Jahr und damit ca. 770 € pro Monat entfallen.
Da kann ich mir das Grundstück ja gleich mitfinanzieren, dann gehört es mir auch irgendwann.
Ursprünglich war das Erbbaurecht mal dazu gedacht, den Menschen günstigen Wohnraum zu ermöglichen.
Die hohen Erbbauzinsen in vielen Städten und Gemeinden pervertieren dieses – eigentlich gut gemeinte – System.
Dass der Zins zu hoch ist, könnte ein Grund für die im Artikel genannte schlechte Bewerberlage sein.
Schon mal darüber nachgedacht?
Das rechnet sich nicht. Und dann wird der Pachtzins auch noch alle 3 Jahre angepasst. Wer hier investiert ist selber schuld.
Wasserburg wird leider immer teurer, und alt eingesessene Wasserburger haben kaum noch eine Möglichkeit sich günstigen Wohnraum zu beschaffen. Sei es zur Miete oder zum Kauf. Leerstehender Wohnraum wird zum Spekulationsobjekt bei dem gewartet wird, bis die Preise entsprechend hoch sind um es weiterzuverkaufen.
Als Anrainer stellt man sich die Frage, wen diese Stadt als Bürger eigentlich noch haben möchte… hier wird ein Bodenwert i.H.v. 5,3 Mio. EUR zugrunde gelegt; überschlägig (ohne Berücksichtigung der Indexierung und Finanzierungskosten) summiert sich der zu entrichtende Erbbauzins über die Laufzeit von 75 auf 1,4 Mio. EUR.
Was das Ganze vollends zur Farce macht, sind die genannten Vergabekriterien, wohl (analog dem Einheimischenmodell) mit Besitz- und Einkommensreglementoerungen.
Zusammenfassend sind die angesprochenen Bauwilligen mit besten Punkteaussichten, kinderreiche Familienmenschen, ehrenamtlich engagiert, versorgen ggf. pflegebedürftige Familienangehörige zuhause, sind unvermögend und verdienen max. mittelmäßig.
Wer unter diesen Prämissen tatsächlich zum Zug käme, hat zu dem 1,4 Mio. EUR Erbbauzins-Paket nun ‚nur’ noch die Errichtungs- und Einrichtungskosten zu stemmen..
Lieber Herr Bürgermeister, diese Rechnung wird für den Normalbürger, – ohne sich in sein Verderben zu stürzen – nicht aufgehen. Aber da komme ich wieder auf meine Eingangsfrage zurück.
Stadt- und Wohnraumentwicklung sollte nicht nur privilegierte, sondern alle Bürgern erreichten!