Neues Ladenschluss-Gesetz im Freistaat auf den Weg gebracht: Gewerbeverband enttäuscht

Der Bund der Selbständigen Bayern e.V. begrüßt heute die Einführung des neuen Ladenschluss-Gesetzes im Freistaat, das der Ministerrat jetzt auf den Weg gebracht hat. Die Reform ziele auf den Abbau bürokratischer Hürden ab. Sie erlaube längere Einkaufszeiten, ohne den Schutz der Sonn- und Feiertage zu gefährden. Dennoch hätte sich der BdS Bayern offenbar eine weitergehende Liberalisierung der Öffnungszeiten vorstellen können.

„Wir begrüßen die Zurückhaltung bei den Öffnungszeiten an Werktagen. Eine Verlängerung können Viele nicht leisten, da es an Personal fehlt und die Ladeninhaber längere Öffnungszeiten am Abend somit kaum besetzen können. Längere Öffnungszeiten helfen eher den großen Ketten. Das familiengeführte Ladengeschäft hingegen würde zunehmend unter Druck geraten. Wir hätten uns gewünscht, dass die starren Regeln für verkaufsoffene Sonn- und Feiertagen etwas gelockert werden.““, sagt Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern – unser Archiv-Foto zeigt sie bei einem Abend vor kurzem in Edling (wir berichteten).

Das Kabinett hat beschlossen, dass Geschäfte in Bayern weiterhin bis höchstens 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Einige Lockerungen gibt es aber: So sollen künftig mindestens acht verkaufsoffene Event-Abende an Werktagen pro Jahr erlaubt sein

BdS-Hauptgeschäftsführer Michael Forster äußert dennoch deutliche Kritik:

„Der innerstädtische Einzelhandel braucht jede Hilfe, die er bekommen kann. Die Möglichkeit, insgesamt acht Einkaufsnächte ohne Anlassbezug durchführen zu können, ist natürlich jetzt eine solche Hilfe. Das reicht an Liberalisierung aber nicht. Der Wegfall des Anlassbezugs bei den verkaufsoffenen Sonntagen und gegebenenfalls die Erweiterung auf sechs Sonntage wäre in der Praxis wirklich die große Unterstützung gewesen. Leider fehlte der Mut für eine solche grundlegende Reform.“

Bereits 2020 hat der BdS Bayern eine umfassende Studie durchgeführt gehabt. Hier wurde bereits der Wunsch nach einer weitergehenden Liberalisierung verschiedener Bevölkerungsgruppen veranschaulicht.

Der BdS Bayern wolle nun die Umsetzung des neuen Gesetzes eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der selbständigen Unternehmer im Freistaat einsetzen. Gemeinsam mit den Mitgliedern freue man sich auf die neuen Möglichkeiten, die dieses Gesetz mit sich bringe und man werde weiterhin für eine weitergehende Liberalisierung kämpfen, heißt es heute in einer Stellungnahme …

Foto: Renate Drax