Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (249)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die sogenannten „Elefantenrennen“ und was erlaubt beziehungsweise verboten ist.
Für viele Auto- und Motorradfahrer sind sie ein Ärgernis: sogenannte „Elefantenrennen“. So werden umgangssprachlich die Überholvorgänge von Lkw bezeichnet, die auf Autobahnen oder mehrspurigen Kraftfahrtstraßen andere Lkw überholen. Doch wie ist die Rechtslage dazu? Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.
Überholregeln für Lkw
Grundsätzlich gelten für Lkw beim Überholen dieselben Regeln wie für sonstige Verkehrsteilnehmer. Einziger Unterschied: Auf Fahrbahnen mit mehr als drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung darf der linke Fahrstreifen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse in der Regel nicht benutzt werden (§7 Abs. 3c Satz 3 StVO).
Durch das Verkehrszeichen 277 kann zudem ein spezielles Überholverbot für Lkws und andere schwere Fahrzeuge angeordnet werden.
Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Überholen nur bei ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz
Eine Regel, die Lkw beim Überholen besonders betrifft, ist die geforderte ausreichende Geschwindigkeitsdifferenz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreib nämlich vor: „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“ (§5 Abs. 2 Satz 2 StVO).
Hier wird es problematisch. Da Lkw maximal 80 Stundenkilometer fahren dürfen, ist auch ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit technisch auf ein sehr ähnliches Level begrenzt. Wenn die Zuladung oder andere Faktoren sich nicht wesentlich auswirken, unterscheidet sich die Höchstgeschwindigkeit, selbst bei Überschreitung des rechtlich Zulässigen, nur wenig.
Welche Differenz ist nötig, damit das Überholen erlaubt ist?
Eine genaue Definition, wann eine Geschwindigkeit „wesentlich höher“ ist, findet sich in der StVO nicht. Orientierung gibt ein Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2009:
„Das Überholen durch einen Lkw (sog. „Elefantenrennen“) ist nur ahndungswürdig, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird. Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang ist von einer Dauer von maximal 45 Sekunden auszugehen. Unter Berücksichtigung der Länge eines zu überholenden Fahrzeugs von knapp 25 Meter und den vor und nach dem Überholen vorgeschriebenen Sicherheitsabständen von jeweils 50 Meter entspricht dies einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometer für das überholende und einer solchen von 70 Stundenkilometer für das zu überholende Fahrzeug“ (OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2008, Az. 4 Ss OWi 629/08).
Verstöße können mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden.
Unser Tipp: „Elefantenrennen“ sind ärgerlich und behindern regelmäßig den Verkehrsfluss. Das daraus folgende Abbremsen und erneute Beschleunigen der anderen Verkehrsteilnehmer trägt darüber hinaus zu höheren Emissionen bei. Da der Zeitgewinn nur marginal ist, sollten Lkw-Fahrer auf dieses Überholmanöver verzichten. Ausgenommen sind Situationen, in denen tatsächlich eine ausreichende Geschwindigkeitsdifferenz erreicht werden kann.
Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer darf gleichzeitig niemals dazu führen, dass man sich selbst regelwidrig verhält. Dichtes Auffahren, Drängeln oder gar Beschimpfungen sind also auch bei „Elefantenrennen“ unter allen Umständen zu unterlassen. Eine kollegiale Fahrweise, die auf andere Rücksicht nimmt und Behinderungen vermeidet, trägt für alle Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Vorankommen und einer höheren Verkehrssicherheit bei.
Foto: Pixabay
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Wenn man in dem schönen Deutschland mit seinen noch schöneren Baustellen unterwegs ist, kommt es manchmal auf jeden Minute an um ein Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltung der Sozialvorschriften abzuwenden .
Wir Kraftfahrer sind eh die letzten Armleuchter auf den Straßen.
Das ist die Theorie. Die Praxis ist, das den LKW Fahrern Zeiten vorgegeben werden, die an der Verkehrssituation oftmals vorbei gehen – Staus, Baustellen, Unfälle, Parkplatzsuche etc. Zeiten nicht zu schaffen, bedeutet wirtschaftliche Verluste. Also sitzen die Fahrer zwischen zwei Stühlen und sind die Buhmänner.
Es ist nicht normal wenn pkw rechte Spur 75 fahrt oder mittlere Spur mit 90 km lang für sich bansprucht das sollte man erwähnen
Welcher lkw fährt denn 80km/h auf der BAB,geschweige 60 km/h auf der Landstrasse in den letzten 20 Jahren habe ich das nicht erlebt .Eine Vielzahl von lkw fährt mittlerweile 90/95 auf der BAB.
Schmeiß den Mist hin ich habe es auch gemacht nach 37 Jahren
Es ist schon interessant das eine fahrschule uns Fernfahrer belehren will.
Bei der Ausbildung am Ende des Beschleunigungsstreifen abbremsen bis zum stillstand.
Auf dreijährigen Autobahnen müssen die die rechte Spur nicht nehme .
Bei motorrad Ausbildung mit 10 meter Abstand hinter dem Fahrschüler hinterherfahren. Soll ich noch weitermachen ?
Erstmal vor der eigenen Haustür fegen.
Wenn Ihre Fahrkünste so gut sind wie Ihr Deutsch, dann hat der Artikel in’s Schwarze getroffen.
Es wurden von der Fahrschule Eggerl nicht die Fernfahrer ‚belehrt‘, sondern die Leser wurden über die aktuelle Rechtslage informiert.
Vielen Dank übrigens an die Fahrschule Eggerl, die mir vor Jahrzehnten sicheres Fahren beigebracht hat!
Möglicherweise möchten Fernfahrer ja nichts mehr dazulernen…oder wissen bereits alles.
Aber ein Fehlverhalten mit einem angeblichen anderen Fehlverhalten zu rechtfertigen ist echt Käse.
Wenn Überholmanöver von deutlich länger als 45sek vom Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, dann ist das so. Dann gilt: Dran halten oder Strafe ggf. akzeptieren.
Da kann die Fahrschule nichts dafür.
Ihre Aufgabe ist es nur, die Rechtslage zu unterrichten.
Nebenbei: Mich persönlich wundert es, dass die stark überhöhten Geschwindigkeiten außerhalb der BAB meist ungeahndet bleiben. 90 statt 60km/h sind nicht selten und darf nicht toleriert werden.
Bei einem Stau wäre ein Überhol Verbot für LKW von Vorteil. Es würde für alle schneller gehen, da überholenden LKW nicht vor der Engstelle sich nicht einordnen müssten.
Das stimmt nicht.
In Bremen ist die BAB 1 in Höhe der Weser-Brücke ständig wegen irgendwelchen Ausbesserungen nur eingeschränkt befahrbar. Das Überholverbot für LKW über 7,5 t beginnt schon fast 10 km vor der Baustelle.
Wenn man sich, wie ich an diess Gebot hält ist man der Dumme.
Ich habe ab dem Überholverbot noch ca. 25 km bis zu meinem Standort.
Es ist keine Seltenheit, dass ich für diese 25 km noch sage und schreibe zwischen 90 und 120 Minuten benötige, nur aufgrund des Überholverbots
Gesetz hin oder her…es fehlt an polizeilicher Präsenz.Die meisten Lkw Fahrer könnten schon nach einer 50km Fahrt ihren FS abgeben weil deren Punktekonto auf dieser Strecke voll gemacht ist Sie treten die StVO qausi mit den Füßen.Wobei das Elefantenrennen das harmloseste ist.Ich fordere das 10fache an Strafe u deutlich mehr Kontrollen. Dazu Kameras in die Führerhäuser die bei bei Unfällen zeigen mit was sich Fahrer während ihrer Fahrt beschäftigen.. allein bei letzteren würden sich manche die Haare raufen..
Alle lkw Fahrer sollen mal den lkw stehen lassen für 1 Monat.
Dann haben wir Bürgerkrieg weil es nichts mehr gibt.
Und das Dumme gelaber über Elefantenrennen hat sich erledigt . Autofahrer sollen sich an ihrer eigenen Nase orientieren. Fahrlehrer sollen zuerst mal fahren Lernen.
In ein paar Jahren fahren eh alle LKW autonom, dann gibt es keine Elefantenrennen mehr, die Unternehmer sparen sich die Sozialversicherung und die Fahrer können den LKW endlich mal stehen lassen. Alle glücklich.
Lieber Leser,
in dem Artikel stellen wir lediglich die gültige Rechtslage vor. Dass Lkw-Fahrer einen wichtigen Beruf ausüben und selbst aufgrund des Fahrverhaltens Anderer häufig vor Problemen stehen, bleibt unbestritten.
Beste Grüße
Das Team der Fahrschule Eggerl
Es gibt Gesetze an die man sich halten sollte.
Womit einige nicht mit klar kommen ist das rechts vor links. Hab ich durch mit einen LKW Fahrer.Dann wird dieser noch ausfällig. Problem erkannt, sein Chef hat sich gefreut .