Nach Änderung des Bahngesetzes: Stadler (Grüne) stellt im Stadtrat interfraktionellen Antrag
Im Jahre 2011 hatte der Wasserburger Stadtrat beschlossen, ein Verfahren einzuleiten, durch das eine Entwidmung der Bahnstrecke von Reitmehring in die Wasserburger Altstadt möglich würde. Im Dezember 2023 wurde dann das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert und jetzt ist es nur noch möglich, eine Bahntrasse zu entwidmen, wenn ein „überragendes öffentliches Interesse“ vorliegt.
Dies bestehe, so die Gesetzesgrundlage, nur, wenn die Landesverteidigung berührt sei, bestimmte Bundesstraßenvorhaben realisiert werden müssten oder Wind- oder Solarenergieanlagen geplant seien. Christian Stadler (Grüne) nahm die Gesetzesänderung bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates zum Anlass, einen „interfraktionellen Antrag“ zu stellen, in dem gefordert wurde, alle Anstrengungen zu unterlassen, die Altstadtbahnstrecke zu entwidmen.
In namentlicher Abstimmung beschloss der Stadtrat mehrheitlich (13:9, gegen die Stimmen der CSU), dass die Stadt Wasserburg derzeit keine Schritte ergreift, die zu einer Entwidmung führen könnten. Die eisenbahnrechtliche Widmung der Strecke bleibt also erhalten. Die Bahnstrecke solle erhalten bleiben, damit eine spätere Aktivierung möglich ist. Ob auf dieser Strecke nun provisorisch ein Fahrradweg errichtet werden kann, wurde allerdings nicht mehr abschließend erörtert.
Beim Verlesen des Antrags hatte Stadler Bürgermeister Kölbl mangelndes Demokratieverständnis vorgeworfen, weil die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zwar im Dezember 2023 beschlossen, im Stadtrat dieser Sachverhalt bisher aber nicht durch den Bürgermeister bekannt gemacht worden sei. Die Frage, ob die Stadt zum Zeitpunkt des Entwidmungs-Beschlusses im Februar 2024 von der Gesetzesnovelle schon Kenntnis hatte, wurde nicht geklärt.
RP
Nein, ich habe dem Bürgermeister kein „mangelndes Demokratieverständnis“ vorgeworfen – keine Ahnung, wo Herr Rink diesen Satz gehört haben will. Ich habe auch nicht den Antrag verlesen (der lag ja allen vor), sondern stellvertretend für alle Antragsteller eine Begründung dazu abgegeben.
Was ich gesagt habe, war mehr oder weniger wörtlich (aus meinem Skript zitiert): „Vor diesem Hintergrund (Anm: der Fahrgastprognose von 1.400 Fahrgästen) wäre es geradezu fahrlässig, ausgerechnet jetzt die Entwidmung voranzutreiben – aber genau das hat unser Bürgermeister in der Stadtratssitzung am 25.04. angekündigt. Und das, obwohl die Rechtslage damals keine andere war, als sie jetzt ist. Die Begründung war, dass er sich an die bestehenden Stadtratsbeschlüsse – also die, die er heute gerne aufheben möchte – gebunden fühlt.
Unseren damals schon mündlich angekündigten Antrag zum Erhalt der Altstadtbahn als gewidmete Bahnstrecke hat er in diesem Zusammenhang sozusagen eingefordert und auch prompt erhalten.
Womit damals allerdings weder der Bürgermeister noch sonst jemand gerechnet hätte, war, dass eine stabile absolute Mehrheit des Stadtrates mit Vertretern aus allen Fraktionen, diesen Antrag als Antragsteller mitträgt.
Doch anstatt die sich nun abzeichnende Abstimmungsniederlage als natürlichen demokratischen Prozesses hinzunehmen, besinnt man sich plötzlich auf die aktuelle Rechtslage, die wie gesagt, bei der Stadtratssitzung im April schon die gleiche war und auf die wir in der Begründung zu unserem Antrag ja auch verweisen. Nun will man also die alten Beschlüsse aufheben und im Anschluss unseren fraktionsübergreifenden Antrag als „inhaltlich erledigt“ abkanzeln.
Im Ergebnis wäre es grundsätzlich tatsächlich egal, wie herum wir das handhaben. So oder so wird die Entwidmung nicht weiterverfolgt, bis bei einer irgendwann geänderten Rechtslage oder anderen Voraussetzungen ein Stadtrat wieder anders entscheidet.
Stilistisch ist es aber doch ein Unterscheid, ob wir alte Beschlüsse mangels aktueller Erfolgsaussicht aufheben und quasi so tun, als wäre nie etwas gewesen oder ob wir einen Antrag aus der Mitte dieses Stadtrates behandeln und beschließen, der klar formuliert, dass wir die Strecke als gewidmete Bahnstrecke erhalten und uns die Option einer späteren Streckenreaktivierung nicht nehmen lassen wollen. Insofern ist unser Antrag der zumindest gedanklich weiterführende und sollte deshalb gemäß Geschäftsordnung zuerst behandelt werden.“ (Zitat Ende)
Wirklich wünschenswert und zeitgemäß wäre hier ein Fahhradweg
Wirklich wünschenswert und zeitgemäß wäre hier ein Fahradweg
Und das schöne ist doch, daß wohl auch beides möglich ist, die Widmung zu erhalten und dennoch einen Fahrradweg zu bauen.
Hierzu erwarten die Wasserburger Bürger zu Recht eine umgehende und ernsthafte Prüfung der Möglichkeiten und Kosten..
Fahrradwege sind absolut Zeitgemäß, da stimmt ihnen auch sicher die Mehrheit zu. Jedoch muss man in diesem Fall nunmal abwägen, welches Verkehrmittel genau auf dieser Strecke hochwertiger für die Öffentlichkeit ist. Dies ist nunmal eindeutig eine Bahnstrecke. Diese kann nämlich auch bei schlechtem Wetter genutzt werden, ist aber generell auch deutlich angebrachter für ältere Personen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung.
Das durch kommenden Wohnbau und den zukünftig absehbaren Bau der Innbrücke deutlich mehr Menschen bereits zu Fuß schnell Zugang zu einem Bahnhof im Stadtzentrum haben werden, spricht außerdem auch für den Erhalt der Trasse für den Bahnverkehr.
Gleichzeitig sollte aber natürlich trotzdem mehr für den Ausbau der Radinfrastruktur gemacht werden. Hierfür wäre es deutlich angebrachter die bereits bestehende und außerdem kürzere Verbindung zwischen Altstadt und Bahnhof aufzuwerten. Ein designierter Fahradweg mit fester sicherer Fahrbahn entlang der Strecke Altstadt-Burgau-Reitmehring ermöglicht nämlich nicht einzig Bewohnern der Altstadt, sondern allen Stadtbewohnern entlang dieser Strecke einen erleichterten Zugang per Rad zum Bahnhof
Die Grünen retten mal wieder alles! Sieht man ja auch im Bund! Bald gibt’s viel weniger Arbeit und dann können die Leute mit den Grünen ja die Schienen verlegen! Hört nur ja nicht auf diesem Schmarrn immer wieder raus zu holen
Herr OhMei,
was soll eigentlich ihr unsachlicher Beitrag?
Tatsache ist wohl, daß eine Entwidmung nach der geltenden Rechtslage nicht möglich ist. Darauf hat Herr Stadler hingewiesen.
Wer hat wirklich ein Interesse an einer Entwidmung der Bahnstrecke.
Die Bahn sicher nicht, denn in so einem Fall könnte es dazu kommen dass die Bahn für den Rückbau der Strecke aufkommen muss.
Wenn die Stadt sagt wir wollen die Entwidmung dann könnten die Schienen entfernt werden um den von vielen gewünschten Radweg zu bauen.
Auf der Strecke hat sich die Natur wieder das zurückgeholt, was ihr einst genommen wurde. Vielleicht macht man sich einmal die Mühe und schaut, was und wie sich z.B. die Fauna dort entwickelt hat. Entlang der Schienen sind so manche Kreuzotternester zu entdecken. Was soll das ganze Gedöns mit der Wiederauferstehung einer Altstadtbahn. Wer dieses Vorhaben unbedingt durchziehen will, der soll das dann aber auch mit eigenen Geldern finanzieren. Unnützes Geld zum Fenster rausgeworfen und wer zahlt am Schluss die Zeche: Der kleine Steuerzahler. Jetzt ist es ein schöner Spazierweg, wo am Ende eine gemütlichen Einkehr möglich ist. Aus diesem Grund halte ich auch nichts von einem Radweg. Wie wäre es denn mit einer Befragung der Bürger? Aber die Meinung derer zählt in Wasserburg ja schon längst nicht mehr.
Die Bahn gehört dahin, wo die Menschen wohnen und das Zentrum der Stadt ist – und nicht mit einem Endpunkt irgendwo vor die Tore auf einer grünen Wiese.
Die Bahn weiter dort enden zu lassen, können nur Menschen sich wünschen, die nicht beabsichtigen jemals mit dem Zug zu fahren.
Hier gibt es die seltene Chance die dringend erforderliche Verkehrswende mit Hilfe eines elektrisch betriebenen Zuges leicht umzusetzen. Diese sollte unbedingt genutzt werden.
Ein Bahnhof in der Altstadt ist doch maximal für Touristen und Leute, die in der Altstadt wohnen interessant. Pendler von Außerhalb sitzen wahrscheinlich eh schon im Bus und da ist es dann egal ob ich in die Altstadt oder weiter Richtung Reitmehring fahre. Oder sollen die Pendler dann in der Altstadt parken? Die Frage wäre dann: wo? Durch den Haltepunkt in der Altstadt fallen zwangsläufig Parkplätze bei der Rampe weg.
Da wird Wasserburg ein Opfer des verschärften §23 im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Aber tröstet euch, die Stadt Stuttgart trifft das viel härter. Und das haben wohl sehr wenige gewusst. Der Städtetag hat das erst vor einigen Wochen mitgekriegt.