Nach Änderung des Bahngesetzes: Stadler (Grüne) stellt im Stadtrat interfraktionellen Antrag

Im Jahre 2011 hatte der Wasserburger Stadtrat beschlossen, ein Verfahren einzuleiten, durch das eine Entwidmung der Bahnstrecke von Reitmehring in die Wasserburger Altstadt möglich würde. Im Dezember 2023 wurde dann das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert und jetzt ist es nur noch möglich, eine Bahntrasse zu entwidmen, wenn ein „überragendes öffentliches Interesse“ vorliegt.

Dies bestehe, so die Gesetzesgrundlage, nur, wenn die Landesverteidigung berührt sei, bestimmte Bundesstraßenvorhaben realisiert werden müssten oder Wind- oder Solarenergieanlagen geplant seien. Christian Stadler (Grüne) nahm die Gesetzesänderung bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates zum Anlass, einen „interfraktionellen Antrag“ zu stellen, in dem gefordert wurde, alle Anstrengungen zu unterlassen, die Altstadtbahnstrecke zu entwidmen.

In namentlicher Abstimmung beschloss der Stadtrat mehrheitlich (13:9, gegen die Stimmen der CSU), dass die Stadt Wasserburg derzeit keine Schritte ergreift, die zu einer Entwidmung führen könnten. Die eisenbahnrechtliche Widmung der Strecke bleibt also erhalten. Die Bahnstrecke solle erhalten bleiben, damit eine spätere Aktivierung möglich ist. Ob auf dieser Strecke nun provisorisch ein Fahrradweg errichtet werden kann, wurde allerdings nicht mehr abschließend erörtert.

Beim Verlesen des Antrags hatte Stadler Bürgermeister Kölbl mangelndes Demokratieverständnis vorgeworfen, weil die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zwar im Dezember 2023 beschlossen, im Stadtrat dieser Sachverhalt bisher aber nicht durch den Bürgermeister bekannt gemacht worden sei.  Die Frage, ob die Stadt zum Zeitpunkt des Entwidmungs-Beschlusses im Februar 2024 von der Gesetzesnovelle schon Kenntnis hatte, wurde nicht geklärt.

RP