Nach der Köbingerbergstraße ist es ab sofort auch die Achatzstraße

Nach der Köbingerbergstraße ist die Achatzstraße ab sofort die zweite Fahrrad-Straße Wasserburgs. Damit solle die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden verbessert und ein weiterer Schritt zu mehr Fahrrad-Freundlichkeit in der Stadt gemacht werden, heißt es aus dem Rathaus. Der Bauausschuss hatte sich bereits im vergangenen Jahr für diese Maßnahme auch im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Kindertagesstätte am Burgstall entschieden …

Die Achatzstraße wird bereits jetzt sehr häufig von Fahrradfahrern genutzt. Die Straße ist die kürzeste Verbindung Richtung Babensham und Penzing sowie zum großen Einkaufscenter und den Einkaufsmärkten an der Eiselfinger Straße.

Neben der Bedeutung für den Alltagsverkehr werden auch mehrere touristische Radwege über den Achatzberg in die Stadt geführt: Hier sind der Innradweg Ost, der Mozartradweg, der Benediktradweg, der Panoramaweg Inn-Salzach und der Jakobus-Radpilgerweg ausgeschildert.

Die Achatzstraße ist mit der Ausweisung als Fahrrad-Straße nun dem Radverkehr vorbehalten. Nur Anlieger dürfen die Achatzstraße weiterhin benutzen, weil mit „Anlieger frei“ ein entsprechendes Zusatzschild angebracht wurde.

Den als Fahrrad-Straße ausgewiesenen Abschnitt am Köbingerberg dürfen entsprechend Zusatzschild übrigens nur Anlieger der Hausnummer 2 benutzen.

Vorerst ungelöst bleibt mit der neuen Fahrrad-Straße aber, wie die Situation für die Radfahrenden entlang der Salzburger Straße verbessert werden könnte, insbesondere zwischen der Altstadt und der Achatzstraße. Derzeit wird ein Rad-Verkehrskonzept durch ein Fachplanungsbüro erstellt, wodurch sich die Stadt Wasserburg auch für diesen Abschnitt konkrete Verbesserungsvorschläge erhofft.

Was ist eine Fahrrad-Straße?

  • Eine Fahrrad-Straße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
  • Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind (in der Köbingerbergstraße Anlieger der Hausnummer 2, an der Achatzstraße generell Anlieger).
  • Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.