Azubis im Landkreis Rosenheim können „U25-Sprecher“ wählen
„Junges Sprachrohr“ in den Betrieben: Im Landkreis Rosenheim stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre „U25-Sprecher“ ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.
„Es ist wichtig, die JAV-Wahlen im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Manuel Halbmeier. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen mit einem direkten Draht zur Chefetage“, so der Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern.
„Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen, wichtige Punkte sind dabei eine Pauschale für die Fahrkosten zur Berufsschule oder die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets durch den Betrieb“, so der bayerische Jugendsekretär der NGG, Ari Dedic. Auch die Übernahme nach der Ausbildung sei ein wichtiges Thema.
Außerdem könne eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen nehmen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei die JAV aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenns mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Manuel Halbmeier von der NGG Rosenheim-Oberbayern.
Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden im Landkreis Rosenheim. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.
„Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Landkreis Rosenheim gut vorzubereiten“, sagt Manuel Halbmeier. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Rosenheim-Oberbayern unter 08031/14 030 oder per Email region.oberbayern@ngg.net wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen.
Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www.jav-portal.de.
Hinterlassen Sie einen Kommentar