IHK sieht den Online-Handel chinesischer Plattformen wie „Temu oder Shein" mit großer Sorge

Angesichts der täglichen Flut tausender Pakete von Online-Händlern gerade aus China pocht die oberbayerische Wirtschaft auf faire Wettbewerbs-Bedingungen, strenge Kontrollen bestehender Gesetze und auf harte Strafen bei Verstößen. „Chinesische Online-Händler wie Temu oder Shein locken nicht nur mit Dumping-Preisen, sondern verschaffen sich mit bewussten Gesetzesverstößen und oftmals illegalen Machenschaften einen Marktvorteil in Deutschland und in Europa“, so Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern heute.

„Unter dieser Marktmanipulation leiden zunehmend unsere oberbayerischen Händlerinnen und Händler sowie die hiesigen Online-Plattformen, die sich an Recht und Gesetz halten. Die entsprechenden Gesetze haben wir schon. Jetzt kommt es darauf an, diese streng zu kontrollieren und Verstöße hart zu bestrafen, wie es bereits auf Basis des Digital Services Act EU-weit möglich ist. Zusammen mit einer schnellen Reform der EU-Zollregeln müssen Berlin und Brüssel dieser inakzeptablen Wettbewerbsverzerrung ein Ende bereiten.“ Ein entschlossenes Vorgehen gegen diese Dumping-Importe, wie es die USA derzeit vormachen, sei die richtige Maßnahme, so der IHK-Chef.

Konkret fordert die IHK:

▪ EU-Zollreform beschleunigen: Viele Online-Händler aus Drittstaaten geben bei
ihren Waren einen niedrigeren Rechnungsbetrag an, um unter der Grenze von 150
Euro zu bleiben und somit Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen. Laut EU
Kommission gilt das aktuell für bis zu 65 Prozent der in die EU eingeführten
Produkte. Die bis 2028 geplante Zollreform auf europäischer Ebene muss daher
beschleunigt kommen, damit die geplante Abschaffung der 150 Euro Freigrenze
schnell Realität wird.

▪ Gleiche Umsatzbesteuerung für alle: Aufgrund von Lücken im System,
unzureichendem Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern und fehlender
Kontrollen in der Fläche können Anbieter bewussten Steuerbetrug begehen. Damit
Zollbeamte in allen EU-Ländern schnell und unkompliziert die Sendungen mit den
angemeldeten Umsatzsteuerangaben abgleichen und möglichen Betrug sofort
unterbinden können, braucht es einen lückenlosen und effektiven Datenaustausch
zwischen den EU-Staaten.

▪ EU-Standards auch für Direktvertrieb aus Drittstaaten: Große Teile der in die EU
eingeführten Waren halten nicht die hohen Umwelt- und Produktsicherheitsstandards
der EU ein. Bei der Umsetzung der Neureglungen etwa für Rücknahme,
Kennzeichnung und Entsorgung von Verpackungen, Elektrogeräten oder Textilien
müssen die Vorgaben auch für den Direktvertrieb aus Drittstaaten gelten.

▪ Verantwortlicher Importeur in der EU: Da die chinesischen Plattformen als
Direktvertrieb funktionieren, fehlt ein verantwortlicher Importeur beziehungsweise ein
verantwortlicher Vertreter in der EU. Als Folge können Sanktionen derzeit nur schwer
oder gar nicht durchgesetzt werden, weil dazu die Verfolgung der Verstöße im
Drittland erfolgen müsste. Daher sollte es in Zukunft eine verantwortliche
Ansprechperson für Behörden und für Kunden in Europa geben. Berlin und Brüssel
sollten zudem prüfen, ob diese Person dann auch bei Verstößen gegen Gesetze
haftungsrechtlich in Verantwortung genommen werden kann.