Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (257)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Frage, ob die Farbe von Straßennamenschilder eine besondere Bedeutung hat.

Wer einmal bewusst darauf achtet, wird sehen, dass in unterschiedlichen Gemeinden und Städten auch die Straßennamenschilder unterschiedliche Farben besitzen. Teils lassen sich auch innerhalb von Gemeinden, manchmal sogar in derselben Straße, verschiedenfarbige Schilder finden. Was hat es damit auf sich und haben die Farben eine Bedeutung für den Straßenverkehr?

In der Straßenverkehrsordnung steht zum Straßennamenschild (Zeichen 437) folgendes:
„Das Zeichen hat entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund. Es kann auch an Bauwerken angebracht sein“ (Erläuterung zu Zeichen 437 StVO).

Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift führt weiter aus: „1. Die auf die gezeigte Weise aufgestellten Straßennamensschilder sind beiderseits zu beschriften. 2. Die Zeichen sollen für alle Kreuzungen und Einmündungen und müssen für solche mit erheblichem Fahrverkehr angeordnet werden“ (Zu Zeichen 437 VwV-StVO).

Bild: So sehen die Beispielschilder der Straßenverkehrsordnung aus.

Damit ist klar: Eine genaue Festlegung der Farbwahl wird in der StVO nicht getroffen. Auch sind keine besonderen Verkehrsregelungen damit verknüpft. Die zuständigen kommunalen Behörden können also nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Farbe die Straßennamenschilder haben.

 

Auch in unserer Region lassen sich unterschiedlich farbige Schilder finden:

Das Beispiel aus Sendling (Gemeinde Ramerberg) zeigt ein weißes Schild mit schwarzer Schrift.

 

In der Wasserburger Altstadt lassen sich blaue Schilder mit weißer Schrift finden.

 

Grüne Schilder in Straußdorf bei Grafing – ebenfalls eine mögliche Variante.

 

Fazit:

Die Farbe der Straßennamenschilder sagt nichts über Vorfahrtsregelungen oder ähnliches aus. Vielmehr liegt es an den örtlichen Entscheidungsträgern, die Farbe zu bestimmen. Dort, wo in einer Gemeinde oder einer Straße unterschiedliche Farben zu finden sind, dürfte dies mitunter darauf zurückzuführen sein, dass die Schilder in unterschiedlichen Jahren angebracht wurden. Teils sollen mit speziellen Farben auch besondere Gebiete gekennzeichnet werden – auf die Verkehrsregeln hat dies jedoch keinen direkten Einfluss.

Übrigens: In manchen Städten lassen sich auch recht kuriose Schilder finden, beispielsweise solche mit einem orangenen Hintergrund. Sollten Sie ein solches Schild entdecken, würden wir uns über die Zusendung von Fotos freuen.

 

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