Zu verschenkende Gegenstände dürfen nicht einfach irgendwo abgestellt werden

Im Frühjahr und Herbst steht in vielen Haushalten großes „Entrümpeln“ an. Und oftmals ist es nicht einfach, jemanden zu finden, der die ausrangierten Stühle, Lampen oder Bücher haben möchte. Wenn privat oder über Onlineauktionen kein Käufer gefunden wird, wird es schwierig. Aktuell stehen zwei Stühle vor dem Parkhaus in der Wasserburger Kellerstraße (Bild oben), gekennzeichnet mit einem Pappschild „zu verschenken“. Doch ist das eigentlich zulässig?

Auf Nachfrage der Wasserburger Stimme erklärt die Stadtverwaltung Wasserburg, dass die Nutzung öffentlicher Gehwege und Straßen für solche Zwecke grundsätzlich nicht gestattet sei, da die Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger, behindert werden können. „Öffentliche Straßen und Gehwege müssen frei bleiben.“ Streng genommen wäre die betreffende Nutzung des Gehweges eine Sondernutzung, für die eine Erlaubnis beantragt werden müsste, die aber wohl nicht genehmigt werden würde.

Bei den Stühlen vor dem Parkhaus handelt es sich gemäß der geltenden Abfallwirtschaftssatzung letztlich um Sperrmüll und dieser werde in der Stadt Wasserburg nicht von der Stadtverwaltung, der Abfallwirtschaft, abgeholt, sondern müsse vom jeweiligen Eigentümer des Sperrabfalls zum städtischen Wertstoffhof in der Landwehrstraße zur Entsorgung gebracht werden.

Das Abladen und Stehenlassen von Sperrabfall auf öffentlichen Wegen und Straßen stellt einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung dar, der letztlich mit Bußgeld geahndet wird“, so die Stadtverwaltung.

Was könnte man alternativ machen?

Wenn man nicht weiß, wohin mit seinen ausrangierten Gegenständen, gibt es nach wie vor viele Onlineportale, Whats-APP-Flohmärkte oder den klassischen Flohmarkt, bei denen man seine Objekte anbieten kann. Puzzles und Kinderbücher können auch an Kinderheime gespendet werden. Hilfsorganisationen freuen sich im Winter über warme Kleidung und gute Schuhe. Am besten fragt man hierbei telefonisch vor Ort an.

Sind Mitbewohner und Hausverwaltung einverstanden, dürfen Kartons oder Körbe mit Sachen zum Mitnehmen auch  im Gemeinschaftsbereich deponiert werden, etwa im Treppenhaus. Nach ein paar Tagen sollte man dann aber auch selbst entsorgen, was kein anderer mitnehmen wollte.

TANJA GEIDOBLER