Stellungnahme der CSU-Abgeordneten zum „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz"

Gestern hat der Deutsche Bundestag das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ – genau so benannt und geschrieben – beschlossen. Dazu nimmt die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete, Daniela Ludwig (Foto) wie folgt Stellung:

„Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird. Eine verlässliche, hochwertige Krankenhausstruktur ist für Stadt- und Landkreis Rosenheim unerlässlich.
Die aktuelle Bundesregierung und die Verantwortung tragenden Fraktionen lassen uns im Stich. Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten.“

Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern könne man als Union nicht zustimmen, so Ludwig.
Eine zukünftige Krankenhausstruktur müsse die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden.

Die Reform werde erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, sagt die Rosenheimer Abgeordnete, bis dahin würden weitere Insolvenzen von Kliniken folgen.

Ein von der CDU·CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, sei von den Ampelfraktionen abgelehnt worden.
Bei der Finanzierung mache sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten würden nämlich nun zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch würden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen seien bereits angekündigt.

Auch seien bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Ludwig: Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.“