Aber Widerspruch per „Übermittlungssperre" für alle möglich - Stadt Rosenheim informiert

Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen.

So werden Daten übermittelt zum Beispiel an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören – oder Daten an Parteien, Wählergruppen zum Beispiel bei Wahlen und Abstimmungen – oder Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie auch Daten an Adressbuchverlage übermittelt.

Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.

Gegen all diese Übermittlungen der Daten könne aber widersprochen werden. Darauf macht die Stadt Rosenheim nun aktuell aufmerksam.

Die „Übermittlungssperre“ könne persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden.

Nähere Informationen dazu auf der städtischen Homepage unter

https://www.rosenheim.de/buergerservice/umzug/uebermittlunssperre