Kommando zurück: Rott beschränkt die Ludwig-Ganghofer-Straße für Lkw und schnelles Fahren
Unteschiedliche Meinungen gibt es zur Ludwig-Ganghofer-Straße in Rott – siehe Karte oranger Pfeil: Bei der letzten Verkehrsschau vor genau einem Jahr war die Gemeinde Rott auf das Entfernen der dortigen Geschwindigkeits-Begrenzung von 30 km/h und der Tonnenbeschränkung von 3,5 t mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ von Landratsamt und Polizei hingewiesen worden.
Daraufhin war die Tonnenbeschränkung samt Zusatzzeichen von Rott entfernt worden – die Geschwindigkeits-Begrenzung aber nicht. Denn hier lag eine Gemeinderats-Beschluss vor, dass die Beschilderung nicht entfernt werden solle.
Die Gemeinde sowie auch die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Rosenheim haben daraufhin eine Beschwerde eines Anwohners erhalten.
Seitens der Gemeinde Rott wurde dem Anwohner mitgeteilt, dass man eine Geschwindigkeits-Messung sowie eine Verkehrszählung durchführen werde.
Die Messung habe ergeben, dass auch größere Fahrzeuge die Straße benutzen. Mit Sicherheit sei darunter auch viel landwirtschaftlicher Verkehr.
Auf Anfrage des Landratsamtes wurden die ausgewerteten Messungen an das Landratsamt übermittelt. Die Kreis-Behörde sowie die Polizei kamen zu dem Ergebnis, dass keine Gründe für eine Geschwindigkeits-Reduzierung und Tonnenbeschränkung vorliegen würden.
Der Gemeinderat Rott aber sieht das anders: Einstimmig beschloss er in seiner jüngsten Sitzung, dass die Geschwindigkeits-Begrenzung von 30 km/h weiterhin bestehen bleibe. Die Tonnenbeschränkung von 3,5 t samt Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ werde zudem nun wieder aufgestellt …
Die einhellige Meinung im Rotter Gremium: Man lasse sich das nicht aufzwingen – die Straße würde in Kürze extrem sanierungsbedürftig sein. Durch Lkw-Verkehr, der per Navi zusätzlich auf diesen Schleichweg geführt werde.
Karte: Gemeinde Rott