Müllgebühren im Landkreis Mühldorf steigen trotz CO2-Steuer bis Ende 2027 nicht an

Auf den Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) kommen aufgrund der CO2-Abgabe ab 2025 höhere Kosten zu. Dennoch bleiben im Landkreis Mühldorf die Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger bis 31. Dezember 2027 stabil. „Wir hatten diese Mehrkosten bei der letzten Gebührenberechnung für den Landkreis bereits berücksichtigt, sodass in der laufenden Periode wegen der CO2-Abgabe keine Erhöhungen anstehen“, erklärte Landrat Max Heimerl im Anschluss an die Sitzung des ZAS-Werkausschusses. „Einmal mehr zahlt sich damit das vorausschauende Arbeiten im Fachbereich Abfallwirtschaft aus.“

Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Brennstoffemissions-handelsgesetzes (BEHG) auch die Müllverbrennungsanlage in Burgkirchen einschließen. Das heißt: Für die bei der Verbrennung entstehenden CO2-Emissionen fallen Abgaben an, die auf die Entsorgungsentgelte der beteiligten Landkreise angerechnet werden müssen. Für den Landkreis Mühldorf erhöht sich damit das Entsorgungsentgelt ab 2025 von 63 auf 92 Euro pro angelieferter Tonne Müll. „Am Ende bleibt uns nichts übrig, als diese zusätzlichen Kosten zu einem späteren Zeitpunkt auch an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben.“ Dank der Rücklagen des ZAS und der vorausschauenden Planung könne dieser Schritt mit Augenmaß und zeitlich gestreckt vollzogen werden. So steht zumindest bis 31. Dezember 2027 noch keine Erhöhung der Müllgebühren im Landkreis Mühldorf a. Inn an. „Unser Ziel wird auch später immer sein, moderat zu agieren und einen großen Gebührensprung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden“, so der Landrat. Dieses Vorgehen hatte er auch in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nahverkehr, Natur und Tourismus kurz vorgestellt.

Die Maßgaben des Bundes bei der Umsetzung des BEHG sind dabei laut ZAS nicht nachvollziehbar. „Die Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in das nationale Emissionshandelssystem führt nicht nur zu einer klaren Benachteiligung des Zweckverbandes zum Beispiel gegenüber österreichischen Anlagen, da dort keine CO2-Abgabe oder Steuer für Müllheizkraftwerke erhoben wird. Auch eine Lenkungswirkung für Müllverbrennungsanlagen durch die CO2-Bepreisung lässt sich durch das derzeitige BEHG nicht erkennen, da ein Ausweichen auf weniger CO2-belastete Brennstoffe weder erwünscht noch möglich ist“, so Robert Moser, kaufmännischer Werkleiter des Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern.