... leuchteten die Laternen in Griesstätt - Martinsumzug des Kindergartens mit „Dorffestcharakter"
Da staunten die Kinder des Griesstätter Kindergartens nicht schlecht: Hoch zu Ross und bekleidet mit einem langen warmen Mantel holte Sankt Martin sie am frühen Freitagabend zum Laternenumzug ab. Rund 80 singende Kinder folgten ihm mit ihren Erzieherinnen, in der Hand selbst gebastelte Laternen, die die Dunkelheit mit buntem Schein vertrieben. Um den Kindergarten herum, durchs Schulgelände, vorbei an den Parkplätzen mit den wartenden Eltern, Geschwistern und Großeltern führte der Zug zum Martinsfeuer, wo die Jugend-Musikkapelle Griesstätt Laternen- und Martinslieder spielte.
Mehrere hundert Gäste waren der Einladung des Kindergartens und seines engagierten Fördervereins gefolgt. Dazu gesellten sich ehemalige Kindergartenkinder und Anwohner. „Das hat schon Dorffestcharakter“, freute sich Gruppenleiterin Kerstin Hiebl. Für die Sicherheit habe wie jedes Jahr die Freiwillige Feuerwehr Griesstätt gesorgt.
In einem abgesperrten Bereich knistert das Feuer, um das sich Kinder, Erzieherinnen und Eltern versammelt haben. Staunend verfolgen die Kleinsten die in den Nachthimmel davonfliegenden Funken. Auf das Martinsspiel müssen sie allerdings noch warten: Das wird in den nächsten Tagen im Kindergarten von den Vorschulkindern aufgeführt. Dazu werden alle Erst- und Zweitklässler der benachbarten Schule eingeladen.
Zum Schluss stärkten sich alle an den von den Mitgliedern des Fördervereins betriebenen Verkaufsständen. Bei Kinderpunsch, Glühwein, belegten Semmeln und kalten Getränken stand man noch lange beieinander. Auch die fast 900 von den Eltern gebackenen Martinsgänse aus Mürb- und Lebkuchenteig fanden reißenden Absatz.
Das Martinsfest ist nur eins von mehreren großen Festen im Kindergartenjahr. Schon bald können sich die Kinder und ihre Familien auf den Weihnachtsbasar freuen, der heuer am 29. November stattfindet. Der Erlös dieser Veranstaltungen, zu denen auch das beliebte Sommerfest gehört, verwendet der Förderverein dazu, Aushilfen für die Kinderbetreuung einzustellen sowie für besondere Anschaffungen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar