Gemeinderat hat gestern Abend in seiner letzten Sitzung des Jahres darüber abgestimmt
Der Bayerische Landtag hatte vor drei Jahren zur Neuregelung der Grundsteuer in ganz Deutschland ein eigenes Landes-Grundsteuer-Gesetz verabschiedet. In wenigen Tagen – ab dem 1. Januar 2025 – spielt somit der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern (der sogenannte Einheitswert) keine Rolle mehr.
Die Grundsteuer wird in Bayern nun nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Grundsteuer ist nicht für alle in Bayern gleich, denn sie hängt vom sogenannten Hebesatz der einzelnen Gemeinde ab.
Der Abschlagsbetrag vierteljährlich kann sich somit im neuen Jahr schnell mal verdoppeln für eine Familie. Diesen sogenannten Hebesatz dürfen die Kommunen eigenverantwortlich festlegen und damit die Höhe der ihnen zufließenden Grundsteuer bestimmen.
Darauf warteten die Bürger gespannt: Der Gemeinderat in Pfaffing hat nun am gestrigen Abend in seiner letzten Sitzung des Jahres dafür gestimmt, die bisherigen Hebesätze bei der Grundsteuer erst einmal auch 2025 beizubehalten. Ohne große öffentliche Diskussion gestern – man habe im Vorfeld beraten, hieß es.
Im Rahmen der letzten Bürgermeister-Dienstbesprechung war den Gemeinden zudem empfohlen worden, selbst bei Beibehaltung der aktuellen Hebesätze eigens eine Hebesatz-Satzung zu erlassen. Auch das tat der Gemeinderat gestern.
Beide Beschlüsse wurden jeweils mit der Gegenstimme von Klaus Wagenstetter von den Freien Wählern aus Forsting gefasst.
Pfaffings Bürgermeister Josef Niedermeier sagte gestern Abend als Begründung für ein nur vorläufiges Beibehalten der Hebesätze, dass er den ermittelten Zahlen als Messbeträge noch nicht traue – sie seien zu manchen Anwesen fehlerhaft, da falsch berechnet. Man werde sich deshalb die Hebesätze dann zu gegebener Zeit noch einmal anschauen, so der Rathauschef.
Gemeinderat Klaus Wagenstetter schüttelte gestern ganz grundsätzlich den Kopf zum Thema: Es könne doch nicht sein, dass manche Beiträge für Bürger jetzt so „auffeschnoizn“, wie er es nannte – manchen stünde eine „krasse Beitrags-Steigerung“ ins Haus durch diese neue Berechnungsart der Grundsteuer …
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden in Pfaffing laut Beschluss wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 310 v. H.
2. Grundsteuer B (für alle anderen): 320 v. H.
Diese Satzung tritt bereits zum 1. Januar 2025 in Pfaffing in Kraft.
Zusammengefasst lautet die Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern:
- (Grundstücksfläche x 0,04 Euro) x 1 + (Wohnfläche x 0,50 Euro) x 0,7 = Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (für Rott zum Beispiel 3,4) = Grundsteuer
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