Kreistag: 365-Euro-Ticket, Deutschlandticket und Ermäßigungsticket gelten auch 2025
Das Deutschlandticket, das Bayerische Ermäßigungsticket und das 365-Euro-Ticket sollen auch im neuen Jahr im Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Formal braucht es dazu die Zustimmung des Aufgabenträgers für den Öffentlichen Personennahverkehr. Dem ist der Rosenheimer Kreistag in seiner heutigen Sitzung nachgekommen.
Einstimmig sprachen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte für die Verlängerung des Deutschlandtickets für das Jahr 2025 aus. Landrat Otto Lederer wurde ermächtigt, die dazu notwendige Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie regelt nicht nur, dass die im Landkreis Rosenheim tätigen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket anerkennen müssen. In der Allgemeinverfügung wird auch festgestellt, dass sie einen Ausgleich für entstehende finanzielle Nachteile erhalten.
Das Deutschlandticket wird ab 1. Januar 58 Euro pro Monat kosten. Das Bayerische Ermäßigungsticket, eine vergünstigte Variante des Deutschlandtickets ausschließlich für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende, verteuert sich auf monatlich 38 Euro. Weil diese Preise nicht kostendeckend sind, müssen der Bund und das Land Bayern sogenannte Mindererlöse ausgleichen. Der Landkreis-Haushalt soll nicht belastet werden, das ist im Beschluss des Kreistages so festgehalten.
„Sollte sich abzeichnen, dass die Finanzierung nicht ausreicht, dann müssen wir die Reißleine ziehen können,“ sagte Landrat Otto Lederer. Der MVV würde in diesem Fall die zuständigen Gremien, im Landkreis Rosenheim den Kreistag, informieren. Diese könnten dann den Ausstieg aus dem Deutschlandticket beschließen.
Auch für das 365-Euro-Ticket ist eine Allgemeinverfügung notwendig. Mit dem Beitritt der Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim Schongau zum 1. Januar ändert sich der Gültigkeitsbereich für das preisgünstige Jahresticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Sie können damit im gesamten MVV-Bereich öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Das 365-Euro-Ticket war zum 1. August 2020 auf Wunsch des Freistaats Bayern im MVV-Raum eingeführt worden. Weil auch dieses Ticket nicht kostendeckend ist, beteiligt sich das Land zu zwei Dritteln an den Mindererlösen. Das restliche Drittel übernehmen die Verbundpartner. Entscheidend für die Berechnung ist das jeweilige Schülerpotential in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Daten dazu liefert das Bayerische Statistische Landesamt.
Für den Landkreis Rosenheim prognostiziert der MVV eine Ausgleichszahlung von rund 870.000 Euro. Der Rosenheimer Kreistag stimmte der Fortführung des 365-Euro-Tickets ab dem 1. Januar 2025 einstimmig zu.
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