Syrer und Italiener bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden vorläufig festgenommen

Die Bundespolizei hat am gestrigen Dienstag bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden mehrere Papiere als Fälschungen offengelegt. Auf die bei den Grenzkontrollen festgestellten Besitzer der gefälschten Urkunden kommen voraussichtlich schon bald die jeweiligen Strafverfahren zu.

Am Abend überprüften die Bundespolizisten an der A93 die Dokumente eines Syrers. Der Businsasse verfügte über einen syrischen Reisepass und einen internationalen Führerschein. Andere erforderliche Einreisepapiere, wie etwa ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, besaß er nicht. Die Beamten erkannten, dass es sich bei dem Führerschein des 53-Jährigen um eine „glatte Fälschung“ handelt. Er wurde wegen eines illegalen Einreiseversuchs sowie wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Aufgrund seines Schutzersuchens ist er am Mittwoch einer Aufnahmestelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zugeleitet worden. Dort wird über seinen weiteren Verbleib im Land noch entschieden werden.

Bereits Dienstagnachmittag fanden die Kontrollbeamten einen weiteren gefälschten Führerschein. In diesem Fall führte ein italienischer Staatsangehöriger das offenkundig falsche Dokument in seinen Reiseutensilien mit. Der 37-Jährige musste den Bundespolizisten ebenfalls in die Rosenheimer Dienststelle folgen. Dort wurde auch er wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Nach dieser „zwangsweise“ eingelegten Reiseunterbrechung konnte er seine Fahrt wieder fortsetzen.

Zuvor nahmen die Bundespolizisten einen 38-Jährigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie der versuchten unerlaubten Einreise fest. Dieser wies sich in der Kontrollstelle den Beamten gegenüber mit einer griechischen Identitätskarte aus. Rasch stellte sich bei der Überprüfung des Ausweises heraus, dass es sich dabei um einen Täuschungsversuch des Mannes handelte. Recherchen ergaben, dass der Busreisende tatsächlich aus Syrien stammt. Das vorgezeigte griechische Dokument war schlicht falsch. Der angezeigte Syrer wurde seinem Schutzersuchen entsprechend vorerst an eine Aufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet. Über seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik wird noch zu entscheiden sein.