Landratsamt erteilte heute Baugenehmigung für bis zu 270 Flüchtlinge am Eckfeld

Alles andere als eine schöne Weihnachts-Überraschung für die Gemeinde Rott. Das Landratsamt Rosenheim hat sich heute die Baugenehmigung für seine geplante Erstaufnahme-Einrichtung für nun bis zu 270 Flüchtlingen in einer ehemaligen Lampen-Fabrik im Gewerbegebiet am Eckfeld in Rott erteilt. Das meldet die Behörde am heutigen Spätnachmittag.

Zuvor habe sowohl der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags sowie das Landtagsplenum die Haltung der Staatsregierung und damit des Landratsamtes gestützt, heißt es weiter.

Sowohl die Gemeinde, als auch die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ hatten genau das – nicht zuletzt noch öffentlich bei der jüngsten Bürgerversammlung (wir berichteten) – anders beurteilt. Außerdem liegen sowohl aus Rott, als auch aus Bruckmühl Alternativ-Angebote für jeweils so viele Flüchtlinge vor, um genau die belegten beiden Landkreis-Turnhallen in Raubling und Bruckmühl frei zu bekommen – wir berichteten. Man hatte auf diese Wende gehofft in Zusammenarbeit zweier Gemeinden.

Nach Auffassung des Ausschusses aber liege kein Fehlverhalten der staatlichen Behörden vor, so sieht es das Landratsamt, wie es zur heute gefassten Baugenehmigung mitteilt. Die Planungen bezüglich der Inbetriebnahme der Unterkunft seien nicht beanstandet worden und könnten somit von Seiten der staatlichen Verwaltung weiterverfolgt werden.

Während die Gemeinde Rott nun wohl plant, eine Klage einzureichen und vor Gericht zu gehen, wie es jüngst noch im Gemeinderat hieß (wir berichteten), plant das Landratsamt bereits die konkrete Belegung der Gewerbehalle am Eckfeld:

Man werde die Empfehlungen des Petitionsausschusses beachten. So werde die Belegung der Unterkunft gestaffelt erfolgen.

Das heißt, in einem ersten Schritt sollen 120 bis 150 Flüchtlinge in den Räumlichkeiten im Rotter Gewerbegebiet untergebracht werden. Sechs Monate später erfolge die zweite Phase. Insgesamt können dann bis zu 270 Personen in Rott untergebracht werden.

Das Landratsamt wolle der Gemeinde Rott schriftlich zusichern, dass es keine Verlängerung des Mietvertrags geben werde. Die Nutzungsänderung (Baugenehmigung) wurde dementsprechend bis zum 30. September 2028 befristet. Die Erstellung eines weiteren Quecksilber-Gutachtens – wie es auch im Ausschuss gefordert wurde – sei nach Ansicht der Behörde nicht erforderlich.

In den vergangenen Wochen hatte sich – wie mehrfach berichtet – sowohl der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags als auch das Landtagsplenum mit der geplanten Ankunftseinrichtung beschäftigt. Hintergrund war die eingereichte Petition der Bürgerinitiative „Rott rottiert“ gegen die Unterkunft.

Morgen Abend findet in Rott die letzte, öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres 2024 statt – um 19 Uhr im Rathaus. Diese Baugenehmigung des Landratsamtes wird somit ein Thema sein …